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DAZ aktuell
Es geht nicht ohne Zwang
BMG: Preismoratorium und Herstellerabschläge weiterhin erforderlich
Während vielfach über die Mondpreise neuer Arzneimittel geklagt wird, gibt es beim Preis älterer Arzneimittel keinen Trend nach oben. Auch heute noch gilt die Preisbasis vom 1. August 2009 für alle Präparate, die damals auf dem Markt waren – sie durften seitdem ihren Preis nicht anheben. Eine wirkungsvolle Zwangsmaßnahme der Politik aus Zeiten klammer Kassen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die sogar für die privaten Krankenversicherer gilt. Mit dem Preisstopp einher ging der gesetzliche Herstellerabschlag, dessen Höhe in den vergangenen Jahren variierte, derzeit liegt er bei sieben Prozent, für Generika bei sechs Prozent. Doch beide Zwangsmaßnahmen müssen jährlich überprüft werden – das sieht das Gesetz vor. Im Rahmen dieser Überprüfung werden die maßgeblichen Verbände der Kostenträger, der Leistungserbringer und der pharmazeutischen Industrie um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahmen sind nun ausgewertet, zudem hat das Bundesgesundheitsministerium die gesamtwirtschaftliche Lage betrachtet. Sein Ergebnis: Preismoratorium und die gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel sind weiterhin ohne Änderung erforderlich.
Kritik vom BPI
Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), kritisiert die Verlängerung der Maßnahmen: „Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage spricht nicht gegen, sondern für eine Aufhebung“, erklärte er. Die deutsche Wirtschaft sei nach wie vor in einer guten Verfassung und die GKV verfüge trotz steigender Ausgaben über ein Finanzpolster von aktuell rund 15 Milliarden Euro. „Ich habe mehr und mehr den Eindruck, dass die Zwangsmaßnahmen gegen die pharmazeutische Industrie faktisch institutionalisiert werden“, so Fahrenkamp. Doch genau davor warne er: Denn das würde gerade standortgebundene mittelständische Unternehmen dauerhaft schwächen. |
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