Adexa-Info

ADEXA-Tipp: Teilzeit-Tarifrechner 

Online schnell selbst ausgerechnet

Das erste Gehalt nach den neuen Tarifverträgen ist Ende Januar ausgezahlt worden. Derzeit gibt es in der ADEXA-Rechtsberatung häufig Anfragen, wie hoch das Tarifgehalt bei einer persönlichen Arbeitszeit von weniger als 40 Wochenstunden ist. ADEXA-Mitglieder können dafür unseren Online-Rechner nutzen.

Im passwortgeschützten Mitgliederbereich* ist für jeden der beiden Tarifbereiche ein Rechner eingestellt, mit dem man sich sein Teilzeit-­Bruttotarifgehalt mit wenigen Klicks selbst ausrechnen kann. Voraussetzung ist das Programm Excel auf dem eigenen PC. Die Vollzeit-Tarif­gehälter aller Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen sind im Rechner voreingestellt. Sie müssen lediglich Ihre eigene Wochenarbeitszeit eingeben. Wer in Nordrhein-West­falen arbeitet, achtet bitte darauf, zu welchem Kammerbezirk die Apotheke gehört. Denn für Nordrhein und Westfalen-Lippe gelten verschiedene Tarifverträge! |

* Derzeit gelten noch Nutzername und Passwort von 2015; die neuen Zugangsdaten erhalten Sie in Kürze mit Ihrem Mitgliedsausweis für 2016.

Das könnte Sie auch interessieren

Zweite Stufe im ADA-Gehaltstarifvertrag ab 1. Juli

1,5 Prozent mehr Gehalt

Adexa kritisiert fehlenden Tarifabschluss

„Mit der TGL Nordrhein geht es nicht voran“

Gesundheit und Arbeitszeit

Mehr Zeitautonomie für Angestellte

Kolleginnen und Kollegen profitieren, wenn Tarifverträge gelten

Tarifbindung: Worauf Apothekenangestellte achten sollten

ADEXA und ADA haben neuen Gehaltstarif beschlossen

2,5 Prozent mehr Gehalt für Apotheken-Angestellte

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.