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... auch DAZ noch
Zahl der Woche: Nur 1,5 Prozent lehnten ab
Immer wieder hört man, dass sich Apotheken weigern, patientenindividuelle Arzneimittel zuzubereiten. Auch von Apothekern selbst wird dies gesagt. So hatten bei einer von der Kammer Berlin im Dezember 2015 durchgeführten Umfrage 40 Prozent der teilnehmenden Apotheker angegeben, sie hätten Beschwerden von Kunden erhalten, weil andere Apotheken sie weggeschickt hätten, als sie eine Rezeptur wünschten. Das nahm die Kammer zum Anlass, ihr Projekt „Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtung zur Herstellung von Rezepturen nach § 17 Abs. 4 ApBetrO“ zu starten. Sie ließ alle 843 Berliner Apotheken anrufen und nachfragen, ob und bis wann sie eine Creme herstellen könnten. Das Rezept werde gerade beim Arzt abgeholt, es handele sich um eine hydrophile Triamcinolonacetonid-Creme, 0,025% (NRF 11.38), in einer Menge von 20 Gramm. 36 Apotheken verweigerten am Telefon die Anfertigung oder gaben an, für die Rezeptur länger als 48 Stunden zu benötigen. Bei ihnen wurde dann vor Ort nochmal nach der Rezeptur gefragt. 23 der 36 Apotheken stellten die Rezeptur dann doch her, bei einer dauerte es tatsächlich länger als 48 Stunden. Nur in zwölf Apotheken wurde die Rezepturherstellung auch vor Ort verweigert. Sie müssen nun mit Konsequenzen rechnen, da sie ja zur Herstellung verpflichtet sind. Die Kammer kündigte an, diese Fälle berufsrechtlich aufzuarbeiten.
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