Aus den Ländern

Nachlese zum EuGH-Urteil

Apothekerkammer Schleswig-Holstein erhöht Beiträge, Versorgungswerk senkt Rechnungszins

KIEL (tmb) | Wenn eine Apotheke das Zehntel der Patienten mit dem größten Arzneimittelverbrauch verliert, fehlt ihr die Hälfte des Rohertrags. Diese Überlegung von Dr. Peter ­Froese und viele weitere Gedanken zum EuGH-Urteil waren wesentliche Inhalte der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am 16. November in Kiel. Außerdem beschloss die Kammerversammlung höhere Kammerbeiträge sowie einen niedrigeren Rechnungszins beim Versorgungswerk. Der Hamburger Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen berichtete über den ABDA-Haushalt (siehe Seite 21).

Der schleswig-holsteinische Kammerpräsident Gerd Ehmen beklagte, dass der EuGH die Arzneimittelversorgung auf die Distribution reduziert und die pharmazeutischen Leistungen nicht berücksichtigt habe. Das Konzept des Arzneimittels als Ware besonderer Art sei nicht zum Gericht durchgedrungen. Die Arzneimittelpreisverordnung gestalte zwar den Preis für Waren, beinhalte aber auch ein Dienstleistungshonorar.

Die Interessengemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein hat in einer Erklärung vom 31. Oktober den Angriff auf die Honorarordnung kritisiert und ein Rx-Versandhandelsverbot gefordert. Doch Ehmen wunderte sich über die Zurückhaltung der Krankenkassen. Er appellierte an alle Apotheker, ihre Position gegenüber der Politik zu vertreten.

Enorme Folgen für Apotheken

Wie Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, ausführte, negiert das EuGH-Urteil, dass die Arzneimittelversorgung zur Gesundheitsversorgung gehört. Angesichts der umfangreichen Debatte über die Arzneimitteltherapiesicherheit sei das irritierend. Außerdem zeige sich hier, wie wichtig die Subsidiarität in der EU sei. Deutschland sei von der ­Alterung der Bevölkerung stärker als viele andere Länder betroffen. Darum habe man sich hierzulande auf eine besondere Finanzierung für die Arzneimittelversorgung geeinigt. Die inhabergeführten Apotheken reagieren so empfindlich auf das Urteil, weil sie von den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln leben. Wenn seine Apotheke die zehn Prozent der Patienten mit dem größten Arzneimittelverbrauch verlöre, würde er 50 Prozent seines Rohertrags verlieren und müsste schließen, argumentierte Froese.

Foto: DAZ/tmb
Vorsitz der Kammerversammlung (v. l.): Justiziar Dr. Stefan Zerres, Kai-Peter Siemsen (Präsident der AK Hamburg, als Gast), ­Präsident Gerd Ehmen, Geschäftsführer Frank Jaschkowski, Vizepräsident Reinhard Boxhammer.

Wie geht es weiter?

Kammerjustiziar Dr. Stefan Zerres erläuterte den weiteren juristischen Ablauf des Verfahrens zur Preisbindung. Das OLG Düsseldorf sei an die Entscheidung des EuGH gebunden. Doch bei einer möglichen Revision könne der Bundesgerichtshof das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor­legen. Dort werden EuGH-Urteile anerkannt, solange sie nicht die Prinzipien der Verfassung tangieren. Das Letztere liege nahe, weil das Gesundheitswesen gemäß den europäischen Verträgen eine nationale Angelegenheit ist. Dennoch hält Zerres eine solche Entscheidung für unwahrscheinlich, weil das Bundesverfassungsgericht sogar bei den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank im Sinne der EU entschieden hat.

Nach Einschätzung von Dr. Michael Hiob, Pharmaziereferent im schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium, haben alle Politiker das Bedrohungspotenzial des Urteils erkannt. Es gehe jetzt darum, wie die Daseinsvorsorge künftig gestaltet werden solle. Da einige Politiker das Recht der Patienten auf Bestellungen im Versand nicht beschränken wollen, sollte über Alternativen diskutiert werden, folgerte Hiob. Er riet, Vorschläge zu machen, wie das Honorarsystem sicher aufgestellt werden könne, beispielsweise über die Honorierung pharmazeutischer Leistungen unabhängig von der Abgabe von Packungen.

Beitragserhöhung

Über die anstehenden Beschlüsse für die Kammer hatte die Kammerversammlung bereits im Mai diskutiert. Daher wurde die vorgeschlagene Beitragserhöhung ohne weitere Diskussion beschlossen, allerdings mit relativ vielen Stimmenthaltungen. Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein erhöht damit ab Anfang 2017 den Beitrag für Vollzeitbeschäftigte von 176 auf 192 Euro und den Betriebsstättenbeitrag von 1554 auf 1954 Euro jährlich. Damit bleibt sie als einzige Apothekerkammer bei einem einheitlichen Beitrag für alle Apotheken. Antje Haase, Sprecherin des Haushaltsausschusses der Kammer, begründete dies mit dem großen Erhebungsaufwand für umsatzabhängige Beiträge. Die Beitragserhöhung sei nötig, weil die Ausgaben steigen, während die Zahl der Apotheken seit Jahren sinkt. Die Beiträge waren zuvor lange unverändert geblieben, und auch nach der Erhöhung sei der Beitrag für die Apotheken vergleichsweise niedrig, so Haase.

Zerres präsentierte den Jahresabschluss des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Schleswig-Holstein mit einer durchschnittlichen Netto-Rendite von 3,72 Prozent. Sie werde auch dauerhaft unter vier Prozent bleiben, erwartet Zerres. Angesichts der niedrigen Kapitalmarktzinsen beschloss die Kammer nach kurzer Diskussion einstimmig, den Rechnungszins für Beiträge, die ab 2017 eingezahlt werden, von 3,65 auf 2,0 Prozent zu senken. Dr. Kai Christiansen hatte diese einmalige starke Absenkung als „ehrlichen Schritt“ gerechtfertigt.

Tausch von Notdiensten früh anmelden

Intensiv diskutierte die Versammlung über die Erfahrungen mit der neuen Notdienstordnung ohne Notdienstkreise. Dazu wurde beschlossen, dass Notdienste künftig innerhalb der Systemvorgaben ohne Angabe von Gründen getauscht werden können, sofern der Antrag mindestens vier Wochen vor dem Notdiensttermin in der Kammer vorliegt. Allerdings hatten einige Delegierte Befürchtungen vorgebracht, dies werde den Verwaltungsaufwand vergrößern und zu fehlerhaften Informationen in vielen Medien führen. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.