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Kurz gemeldet
Patienten sollen Nebenwirkungen melden
Die europäischen Arzneimittelbehörden wollen das Meldesystem für Arzneimittel-Nebenwirkungen neu ausrichten. Während etwa im vergangenen Jahr in Deutschland rund 84% aller Nebenwirkungen von den Arzneimittelherstellern gemeldet wurden, machten Meldungen von Ärzten oder Apothekern nur einen kleinen Anteil aus. Patienten selbst berichten kaum über unerwünschte Wirkungen. Das soll sich ändern. Patienten sollen nun verstärkt aufgefordert werden, Nebenwirkungen direkt bei den Behörden zu melden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bieten ihnen dafür spezielle Online-Formulare auf ihren Webseiten an. Diese gibt es zwar schon seit 2012 – doch die Behörden erhoffen sich durch die gemeinsame Initiative mehr Informationen von den Patienten.
Online-Apotheken im Test
Ein Test des Computermagazins „Chip“ und des Marktforschungsinstituts Statista hat die Hotlines von Online-Anbietern unter die Lupe genommen. 150 Unternehmen aus zwölf Branchen wurden näher begutachtet, darunter auch Versandapotheken. Wie schon 2015 reicht es unter den Online-Apotheken in Summe nicht für ein sehr gutes Resultat bei Service (40% der Wertung), Wartezeit (35%), Erreichbarkeit (20%) und Transparenz (5%), fasst „Chip“ die Ergebnisse zusammen. Die erhobenen Werte seien „eher durchwachsen“: Die Spanne bei der Service-Qualität reiche von 65 bis 100 Punkten, nur die beiden Anbieter shop-apotheke.com und medpex erreichen ein „sehr gut“. Obwohl die Versandapotheke mycare.de beim „Service“ nur auf 74 Punkte kommt, wird sie Testsieger – dahinter folgt die „Volksversand Versandapotheke“, die mit nur 68 Punkten beim „Service“ sogar den zweitschlechtesten Wert unter den zehn Anbietern erhält. Wett machen die Gruppensieger die mäßigen Service-Werte über ihre Top-Positionen bei Erreichbarkeit und der Wartezeit. Das schwächste Gesamtbild bot laut dem Magazin die Versandapotheke apotal.de. Sie war bei Wartezeit und Erreichbarkeit das Schlusslicht, obwohl der Service bei 81 Punkten lag.
Ärzte unterstützen Apotheker nach EuGH-Urteil
In Sachsen-Anhalt haben die Apotheker nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung jetzt die Rückendeckung von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten. Die Kammern und Verbände der Heilberufe in Sachsen-Anhalt kritisieren in einer gemeinsamen Erklärung das Urteil, demzufolge die deutsche Arzneimittelpreisbindung nicht im grenzüberschreitenden Versandhandel gilt. Mit dieser Entscheidung setze sich der EuGH über das Recht der Mitgliedstaaten hinweg, eigenständige Regelungen zur Organisation des nationalen Gesundheitswesens treffen zu können. Es stehe zu befürchten, dass auch in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung und damit erstmals die Honorarordnung eines freien Heilberufes zu Fall gebracht wird. Dabei schütze die Preisbindung für Rx-Arzneimittel die Bürger vor einer Übervorteilung. Zudem ermögliche sie, die Interessen von Patienten und Kostenträgern einerseits sowie Apothekern andererseits ausgewogen auszugleichen. Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt, mahnt: „Wer denkt, die Probleme haben nur die Apotheker, sollte über den Tellerrand schauen. Denn schon morgen kann es Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten treffen, die in ihrer freiberuflichen Tätigkeit eingeschränkt werden.“
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