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Ankündigungen
Überregional
Mitgliederversammlung der WIV-Apotheker
Die Fachgruppe WIV-Apotheker – Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung e. V. lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2016 ein.
Termin
Freitag 9. Dezember, 15.30 bis 17.30 h
Ort
Geschäftsstelle WIV-Apotheker e. V., c/o B. A. H. e. V.
Ubierstraße 71 – 73, 53173 Bonn
TOP
1) Bericht des Vereinsvorstandes
2) Bericht des Kassenwartes
3) Bericht des Beirates
4) Bericht der Arbeitsgruppen
5) Aktuelles
6) Beschlussfassung über Anträge
7) Entlastung des Vereinsvorstandes
8) Entlastung des Kassenwartes
9) Jahresplanung für 2017
10) Wahl des Vereinsvorstandes
11) Wahl des Kassenprüfers
12) Satzungsänderungen
a) Änderung des Vereinsnamens (§ 1): Umbenennung in „Fachgruppe WIV-Apotheker“
b) Änderung der Rechtsform (§ 1): Änderung in „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“
c) Neuaufnahme von Ordnungsmitteln (§ 6a): Klarstellung der zulässigen Ordnungsmittel.
13) Änderungen an Vereinsordnungen / Vereinsrichtlinien
a) Änderung der Geschäftsordnung.
b) Änderung der Wahl-Richtlinien.
c) Änderung des Vereinsleitbildes.
14) Sonstiges
Allen Mitgliedern geht auf satzungsgemäßem Wege eine Synopsis über die o. a. Satzungsänderungsverlangen zu. Der Vorstand bittet um zahlreiches Erscheinen!
Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung an die Geschäftsstelle: Frau Dr. Maria Verheesen, info@wiv-apotheker.de, Tel. (02 28) 9 57 45-49.
Dr. Maria Verheesen, Leiterin der Geschäftsstelle
Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer
Nachfolgend gibt die Weiterbildungsakademie Seminare bekannt, die als Weiterbildungsseminare im Sinne der Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder anerkannt sind.
Die Veranstaltungen sind gemäß folgendem Schema aufgeführt:
Veranstalter mit Anmeldeadresse
1) Titel
2) Gebiet
Seminar Nr.
1. Thema (Modul)/Unterthema
2. Thema (Modul)/Unterthema
entsprechend den von der Bundesapothekerkammer verabschiedeten Seminarinhalten
Anrechenbare Stunden
3) Datum, Ort der Veranstaltung
4) Kosten
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1, 70190 Stuttgart, Tel. (07 11) 9 93 47 36, Fax (07 11) 9 93 47 43
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/182
1) -
2) Klinische Pharmazie
Seminar 1: Arzneimitteltherapiesicherheit
20 Stunden
3) 19. bis 21. Juni 2016, Ostfildern
4) 350 Euro
Apothekerkammer Berlin
Littenstraße 10, 10179 Berlin, Anmeldung unter www.akberlin.de,
Benutzername: berlin, Kennwort: seminare
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/183
1) Zertifikatfortbildung: Wundversorgung durch den Apotheker
2) Allgemeinpharmazie
Seminar A.1: Arzneimitteltherapie, pharmazeutische Beratung und Betreuung bei wichtigen und häufigen Krankheitsbildern
14 Stunden
3) 4. bis 5. November 2017, Berlin
4) 140 Euro
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/185
1) -
2) Arzneimittelinformation
Seminar 6: Arzneimittelrisiken und Pharmakovigilanz
16 Stunden
3) 17. bis 18. Juni 2017, Berlin
4) 160 Euro
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt, Tel. (0 69) 97 95 09 14, Fax (0 69) 97 95 09 24
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/186
1) -
2) Allgemeinpharmazie
Seminar A.1.7. Pharmazeutische Beratung von Patienten mit Infektionskrankheiten
8 Stunden
3) 24. September 2017, Eschborn
4) 130 Euro
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/187
1) Zertifikatfortbildung „Kompetente Betreuung von Tumorpatienten“
2) Onkologische Pharmazie
Seminar 1: Onkologie
24 Stunden
3) Teil 1: 20. bis 21. Mai 2017; Teil 2: 28. bis 29. Oktober 2017, Eschborn
4) 390 Euro
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/188
1) -
2) Infektiologie – Zyklus
100 Stunden
3) Block 1: 24. bis 25. Juni 2017; Block 2: 9. bis 10. September 2017; Block 3: 18. bis 19. November 2017; Block 4: 20. bis 21. Januar 2018; Block 5: 3. bis 4. März 2018; Block 6: 21. bis 22. April 2018; Block 7: 9. bis 10. Juni 2018, Frankfurt/Main
4) 1630 Euro
Apothekerkammer Niedersachsen
An der Markuskirche 4, 30163 Hannover, Tel. (05 11) 39 09 90, Fax (05 11) 3 90 99 36
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/184
1) -
2) Allgemeinpharmazie
Seminar A.1.7. Pharmazeutische Beratung von Patienten mit Infektionskrankheiten
8 Stunden
3) 5. November 2016, Hannover
4) 120 Euro
Baden-Württemberg
Begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum Frühjahr 2017
Die nächsten Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen gemäß § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden im Frühjahr 2017 im Kammerbereich Baden-Württemberg vom 06.03.2017 – 17.03.2017 in Tübingen an der Universität statt.
Anmeldung:
Alle Informationen zu den Anmeldebedingungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.lak-bw.de > Aus-Fort-Weiterbildung > Ausbildung
Bei der Anmeldung ist das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nachzuweisen, sofern dies nicht bereits bei der Anmeldung zum Kurs im Herbst 2016 geschehen ist.
Die Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Nach Anmeldeschluss (05.02.2017) werden Ihnen Programm und Stundenplan zugesandt.
Für den Besuch des 2. Teils der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen ist eine erneute Anmeldung erforderlich!
Terminvorschau:
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst 2017 werden vom 11.09.2017 – 22.09.2017 stattfinden. Die Anmeldebedingungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Bayern
Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern
Durchführung des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nach der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Frühjahr 2017
Gemäß § 12 Abs. 1 AAppO werden die Termine für die schriftlichen Prüfungen wie folgt festgesetzt:
Fach I:
Allgemeine, anorganische und organische Chemie
Dienstag, 14. März 2017, 14.30 Uhr
Fach II:
Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
Mittwoch, 15. März 2017, 14.30 Uhr
Fach III:
Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
Donnerstag, 16. März 2017, 9.00 Uhr
Fach IV:
Grundlagen der pharmazeutischen Analytik
Freitag, 17. März 2017, 9.00 Uhr
Als Termin für die schriftlich zu stellenden Zulassungsanträge wird Dienstag, 10. Januar 2017 bestimmt.
Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Frühjahr 2017
Als Termin für die Antragstellung auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung an den Universitäten Erlangen-Nürnberg, München, Regensburg und Würzburg im Frühjahr 2017 wird Freitag, 13. Januar 2017 bestimmt.
Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Frühjahr 2017
Die nächsten Prüfungen im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung finden voraussichtlich ab Ende Juni in München und Regensburg statt. Der genaue Prüfungstermin wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Als Termin für die Antragstellung auf Zulassung zur Prüfung wird Freitag, 10. März 2017 bestimmt.
Hinweis
Die vollständigen Bekanntmachungen sind auf der Homepage der Regierung von Oberbayern veröffentlicht: www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/lpa/04331/
Nordrhein
AK: Kammerversammlung
Die 6. Sitzung der XVI. Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein findet am Mittwoch, 16. November 2016, 10.00 Uhr im Swissôtel Neuss, Rheinallee 1, 41460 Neuss, statt.
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Ehrung
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Diskussion der Kammerversammlung zur aktuellen berufs- und gesundheitspolitischen Situation des Berufsstandes mit dem Geschäftsführer Recht der ABDA, Lutz Tisch und Kammerpräsident Lutz Engelen
5. Genehmigung des Protokolls der 5. Sitzung der XVI. Kammerversammlung am 08.06.2016
6. Bericht über die durchgeführten Beschlüsse der 5. Sitzung der XVI. Kammerversammlung
7. Wahlen
a) Wahl der fünf ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung des Versorgungswerkes
b) Wahl der fünf stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung des Versorgungswerkes
c) Wahl eines Mitglieds für das Kuratorium der Apothekerstiftung Nordrhein
8. Aussetzung der Beitragsordnung für das Jahr 2016 für die Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken
9. Zwischenbericht zur Auflösung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken
10. Zwischenbericht zur Fortentwicklung der Richtlinien der Fürsorgeeinrichtung (FE) der Apothekerkammer Nordrhein
11. Haushaltsplan der Apothekerkammer Nordrhein für das Jahr 2017
a) Haushaltsplan 2017
b) Spezifizierung der Rücklagen
12. Bericht der Vorstandsvorsitzenden des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein
13. Berichte aus den Ausschüssen
a) Fortbildungsausschuss
b) Weiterbildungsausschuss
c) QM-Ausschuss
d) Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
e) Projektgruppe ATHINA/AMTS
f) Gemeinsame Arbeitsgruppe EUREGIO/EUROPA der Apothekerkammer Nordrhein und des Apothekerverbandes Nordrhein e. V.
Wettbewerbs- und Berufsordnungsausschuss und Satzungsausschuss: im Berichtszeitraum fanden keine Ausschusssitzungen statt.
14. Verschiedenes
15. Termine: 08. März 2017: 7. Sitzung der XVI. Kammerversammlung im Swissôtel 20. Juni 2017: 8. Sitzung der XVI. Kammerversammlung im Swissôtel 15. November 2017: 9. Sitzung der XVI. Kammerversammlung im Swissôtel
Schleswig-Holstein
AV: 81. Mitgliederversammlung
Gemäß § 4 der Satzung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein e. V. vom 2. November 1996, zuletzt geändert am 14.11.2015, in Verbindung mit § 1 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung berufe ich hiermit die 81. Mitgliederversammlung am Samstag, dem 19. November 2016, 15.00 Uhr, nach Kiel, Romantik Hotel Kieler Kaufmann, Niemannsweg 102, ein:
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Gastbeitrag: „eHealth – Was kommt in Kürze auf uns zu?“ (Jan Meincke, MediSoftware Kiel)
4. Bericht zur aktuellen Lage (Dr. Peter Froese, Vorsitzender)
5. Jahresbericht der Geschäftsführung (Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer)
6. Anfragen und Diskussion
7. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
8. Beschluss über die Jahresschlussrechnung und Entlastung des Vorstandes
9. Verschiedenes
An der Mitgliederversammlung können satzungsgemäß nur Mitglieder teilnehmen. Über die Ladung und Zulassung von Gästen entscheidet der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (§ 4 der Satzung).
Nach § 4 Abs. 2 Buchst. f und Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung können auf Antrag von 15 Mitgliedern weitere Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens 4. November 2016 beim Vorstand schriftlich gestellt werden.
Sie müssen den Beratungsgegenstand genau bezeichnen und eine Begründung enthalten.
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