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Gemeinsam zum Nutzen des Patienten
Umsetzung des Medikationsplans in Nordrhein
Der für die Kreisstellenvorstände der Ärztekammer Nordrhein und die Kreisvertrauensapotheker der Apothekerkammer Nordrhein organisierte Abend bildete den Auftakt für weitere geplante Informationsveranstaltungen zum Thema Medikationsplan und Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) auf Kreisstellenebene der Kammern.
Ziel der einheitlichen Dokumentation der Arzneimittelverordnungen ist eine Verbesserung der AMTS, erklärte ATHINA-Projektverantwortliche Dr. Katja Renner. Zum einen steht den Patienten mit dem standardisierten Plan eine verständliche und informative Orientierungshilfe zur Anwendung ihrer Arzneimittel zur Verfügung. Zum anderen stellt der Plan ein Instrument zur Kommunikation zwischen Apothekern, Haus- und Fachärzten, Pflegern und dem Krankenhaus dar, führte Carina John, PharmD, Abteilung AMTS der Apothekerkammer Nordrhein, anhand praktischer Beispiele aus.
Wie die Kompetenz der Heilberufe aktiv zum Nutzen des Patienten zusammengebracht wird, berichtete Apotheker Manfred Krüger, Beauftragter AMTS/Pharmazeutische Betreuung, anhand von Best-Practice-Beispielen aus seiner langjährigen Erfahrung.
Mit dem Medikationsplan sollen alle am Verordnungsgeschehen beteiligten Berufsgruppen einen besseren Überblick über die aktuelle Gesamtmedikation ihrer Patienten erhalten. Die Referenten und Präsidenten betonten die Verantwortung der Patienten für ihren persönlichen Medikationsplan. Orientierung und Sicherheit gebe es nur mit ihrer aktiven Mitarbeit. Ohne sie können die Ziele einer guten und vollständigen Arzneimitteldokumentation sowie Kommunikation zwischen Apothekern, Haus- und Fachärzten, der Pflege und den Krankenhäusern nicht erreicht werden.
Die Veranstaltung zeigte das sehr positive Engagement der beiden Berufsgruppen für die AMTS der Patienten, ganz im Sinne der Entschließung „Arzneimitteltherapiesicherheit als elementarer Baustein einer guten und sicheren gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger“ der Landesgesundheitskonferenz NRW aus dem Jahre 2012. Apotheker und Ärzte arbeiten dabei fachlich auf Augenhöhe. Dies müsse auch für die Vergütung der vergleichbaren heilberuflichen Leistungen gelten, machte Engelen zum Abschluss der Informationsveranstaltung deutlich. |
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