- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 32/2016
- Mutterschutz auch in der ...
Adexa-Info
Mutterschutz auch in der Ausbildung
Regierung plant Ausweitung der Schutzvorschriften
Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte es anfangs abgelehnt, neben den Arbeitnehmerinnen auch die Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen mit einzubeziehen. Schließlich verständigte sich die Koalition auf einen Kompromiss: Mütter haben die Möglichkeit, nach ihrer Entbindung bereits während der Schutzfrist ihre Ausbildung oder ihr Studium fortzuführen. Dazu zählt z. B. die Teilnahme an Prüfungen oder das Schreiben von Hausarbeiten. Ihre Entscheidung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.
Die bisherigen Schutzzeiträume, nämlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, sollen weiterhin gelten, mit einer Ausnahme: Die Frist von zwölf Wochen nach der Entbindung bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird auf Kinder mit Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 1 des IX. Sozialgesetzbuchs ausgedehnt.
Kündigungsschutz ausgeweitet
Darüber hinaus bleibt die Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen unzulässig – es sei denn, die Arbeitsschutzbehörde erklärt vorab ihre Zustimmung. Außerdem greift ein Kündigungsverbot bei Arbeitnehmerinnen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben. Hier erstreckt sich der Zeitraum auf vier Monate nach dem Abort. Das bisherige Eigenkündigungsrecht von Kolleginnen ohne Wahrung von Fristen (MuSchG § 10 Abs. 1) wurde jedoch gestrichen, da der Gesetzgeber nach Einführung der Elternzeit hierfür keine Notwendigkeit mehr sieht.
Der Gesetzentwurf verschärft auch den betrieblichen Gesundheitsschutz, die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes sowie die Dokumentations- und Informationspflichten des Arbeitgebers. Arbeitgeberverbände fürchten deshalb eine überbordende Bürokratie; diese Gefahr sehen die Autoren des Gesetzentwurfs jedoch nicht. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Quellen
Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts: http://bit.ly/2b2F7An
Das bisherige Mutterschutzgesetz (MuSchG): http://bit.ly/2b2Ig3a
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.