Arzneimittel und Therapie

Pentalong® wird wieder erstattet

rr | Das DDR-Arzneimittel Penta­erithrityltetranitrat (Pentalong®) unterliegt ab sofort wieder der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Pentalong® 50 mg wird angewendet zur Behandlung von Durchblutungsstörungen in den Herzkranzgefäßen. Bisher unterlag das Präparat einer fiktiven Zulassung, war damit zwar verkehrs-, aber nicht erstattungsfähig. Der Hersteller gab nun bekannt, dass mit Wirkung zum 29. Juli 2016 eine Nachzulassung erteilt wurde, sodass Pentalong® vollumfänglich zulasten der GKV verordnet werden kann. |

Quelle

Pressemitteilung von Puren Pharma GmbH & Co. KG vom 29. Juli 2016

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