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Einige profitieren davon
G-BA zu Mepolizumab
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) folgt nicht immer den Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Im Fall des neuen Asthma-Antikörpers Mepolizumab bescheinigte das IQWiG diesem in seiner Empfehlung vom Mai 2016 keinen Zusatznutzen. Der G-BA hat diese Einschätzung in seinem Beschluss vom 21. Juli nur teilweise umgesetzt. Er differenziert die Patientengruppen: Patienten, die dauerhaft orale Glucocorticoide einnehmen, profitierten unter Mepolizumab, bewertete der G-BA. Sie könnten den Bedarf der oralen Corticosteroide senken, heißt es im Beschluss. Für Patienten, die nur bedarfsweise OCS benötigten, sieht der G-BA hingegen keinen Zusatznutzen. Er folgt hier der Empfehlung des IQWiG. Mepolizumab ist seit Februar 2016 in Deuschland zugelassen. Unter dem Handelsnamen Nucala® steht es Erwachsenen als Zusatzbehandlung des schweren refraktären eosinophilen Asthmas zur Verfügung.
Dem zur COPD eingesetzten Arzneistoff Umeclidinium (Incruse®) bestätigte der G-BA dagegen keinen Zusatznutzen. Verglichen mit der Standardtherapie – Tiotropium – zeige das Anticholinergikum keinen Vorteil. |
2 Kommentare
Benrazulimab
von Erd lucy am 05.12.2017 um 20:12 Uhr
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AW: Benrazulimab - s.c. Zherapie nur zusäzlich
von Felber Jana am 18.01.2018 um 17:27 Uhr
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