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- DAZ 27/2016
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Aus den Ländern
Rx-Boni-Prozess ändert für Deutschland erstmal nichts
Landesapothekerkammer Hessen sieht keinen Handlungsbedarf
Die stellvertretende Justiziarin der Kammer Ina Förderer erklärte in diesem Zusammenhang ausführlich die verschiedenen Verfahrenstypen am EuGH. Dabei stellte sie heraus, dass das Urteil im Rx-Boni-Verfahren, ein Vorabentscheidungsverfahren, im Gegensatz zu einem Vertragsverletzungsverfahren keine direkten Auswirkungen auf deutsche Gesetze, wie die Arzneimittelpreisverordnung, haben wird. Es solle lediglich dem nationalen Gericht die Auslegung des Rechts der europäischen Union vermitteln und diesem als Grundlage für dessen Rechtsprechung dienen. Selbst wenn das Urteil des EuGH dann dazu führt, dass ein deutsches Gericht den Versandapotheken mit Sitz im europäischen Ausland Rx-Boni erlaubt, hat das auf den Markt und die Preise innerhalb von Deutschland erstmal keine Auswirkungen.
Geschäftsführer Ulrich Laut sieht daher diesbezüglich keinen Handlungsbedarf – eher im Gegenteil. Er riet dazu, die Füße stillzuhalten. Denn zu was das führt, wenn man sich hilfesuchend an die Politik wendet, habe sich damals bei der Einführung des Versandhandels gezeigt. So sei lediglich ein totales Versandverbot für Arzneimittel nicht mit europäischem Gesetz vereinbar gewesen. In Deutschland wurde aber in vorauseilendem Gehorsam nicht nur der OTC- sondern auch der Rx-Versand erlaubt, erklärte Laut. Vergleichbares könne im Falle der Rx-Boni auch blühen.
Ein weiteres Thema im Bericht der Präsidentin war der ABDA-Haushalt. Im Gegensatz zu anderen Kammern gab es aber kaum Diskussionsbedarf. Lediglich im Hinblick auf den geplanten Newsroom gab es Kritik an der Kommunikationsstrategie, insbesondere bei der Ansprache des potenziellen Nachwuchses. So seien vor allem die Assistenzberufe zu wenig bekannt. Es gebe stellenweise Probleme, in den Schulen die notwendigen Klassenstärken zu erreichen. Für Apothekernachwuchs zu werben, hält man dagegen in Hessen für weniger sinnvoll. Die Universitäten seien voll ausgelastet.
Außerdem standen die Jahresabschlüsse der Kammer und des Versorgungswerkes sowie die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes auf der Tagesordnung. Letzterer war notwendig geworden aufgrund gestiegener Personalkosten durch Schwangerschaftsvertretungen und für eine Erhöhung der Pensionsrückstellungen, bedingt durch die schlechte Lage am Kapitalmarkt.
Da der Deutsche Apothekertag dieses Jahr erst Mitte Oktober stattfindet, wurden die Anträge sowie die Benennung der Delegierten auf die nächste Kammerversammlung vertagt. |
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