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ZL-Hygienemonitoring – Mikrobiologische Umgebungskontrolle im Apothekenlabor oder in Räumlichkeiten zur Verblisterung: 2. Halbjahr
Jede Apotheke erhält vor ihrem gewählten Teilnahmezeitpunkt zwölf Agarplatten und eine ausführliche Gebrauchsanweisung. Die Probenahme erfolgt durch die Apothekenmitarbeiter selbst durch das Andrücken dieser Platten auf die zu prüfenden Flächen. Zusätzlich zum Standardpaket können interessierte Apotheken für das Hygienemonitoring spezielle Platten zur Untersuchung der Luft anfordern. Dazu ist eine persönliche Kontaktaufnahme zur Absprache der gewünschten Menge mit dem ZL mindestens vier Wochen vor dem angestrebten Teilnahmezeitraum nötig. Für alle Probenahmen sollten die Räumlichkeiten genau so vorbereitet werden, wie es unter Routinebedingungen zu Beginn des Arbeitstages erfolgt, um ein realistisches Ergebnis zu erhalten. Die Platten werden am selben Tag von einem Kurierdienst in der Apotheke abgeholt und über Nacht in das ZL gebracht. Dort werden sie unter kontrollierten Bedingungen bebrütet und das beobachtete Keimwachstum ausgewertet.
Wenn alle Platten Keimbelastungen innerhalb der Empfehlungen zeigen, erhält die Apotheke ein Zertifikat für ihre Hygienemaßnahmen. Der Boden stellt aufgrund des verhältnismäßig geringen Risikopotenzials keinen zertifikatsrelevanten Parameter dar.
Für das Hygienemonitoring der Räumlichkeiten zur Verblisterung können teilnehmende Apotheken auf Wunsch auch eine Bestätigung erhalten, dass die zum Untersuchungszeitpunkt auf allen getesteten Oberflächen bzw. in der Luft gefundenen Anzahlen an Koloniebildenden Einheiten (KBE) unterhalb der für die Betriebsräume empfohlenen Grenzen nach Aide-mémoire 07120201 „Maschinelles patientenindividuelles Verblistern von Arzneimitteln“ lagen.
Termine und Anmeldeschluss im 2. Halbjahr 2016
August 2016: 15.07.2016
September 2016: 15.08.2016
Oktober 2016: 15.09.2016
November 2016: 15.10.2016
Kosten
Die Kosten für die mikrobiologischen Untersuchungen betragen 220,- Euro zzgl. MwSt.
Zusätzliche Platten zur Untersuchung der Luft werden im Rahmen einer Teilnahme am Hygienemonitoring mit 17,50 Euro zzgl. MwSt. pro Stück berechnet – bitte bei Interesse rechtzeitig mitbestellen. Als Teilnehmer an zwei weiteren Ringversuchen (Blut, Rezeptur oder Hygienemonitoring) im gleichen Jahr erhalten Sie 10 Prozent Rabatt auf das Hygienemonitoring und zahlen nur 198,- Euro zzgl. MwSt.
Anmeldung und Info
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Infoline Ringversuche Tel. (0 61 96) 93 78 54, Fax (0 61 96) 93 78 15, E-Mail: ringversuche@zentrallabor.com, www.zentrallabor.com.
Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer
Nachfolgend gibt die Weiterbildungsakademie Seminare bekannt, die als Weiterbildungsseminare im Sinne der Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder anerkannt sind. Die Veranstaltungen sind gemäß folgendem Schema aufgeführt:
Veranstalter mit Anmeldeadresse
1) Titel
2) Gebiet
Seminar Nr.
1. Thema (Modul)/Unterthema
2. Thema (Modul)/Unterthema
entsprechend den von der Bundesapothekerkammer verabschiedeten Seminarinhalten
Anrechenbare Stunden
3) Datum, Ort der Veranstaltung
4) Kosten
Apothekerkammer Niedersachsen
An der Markuskirche 4, 30163 Hannover, Tel. (05 11) 39 09 90, Fax (05 11) 3 90 99 36
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/129
1) -
2) Onkologische Pharmazie
Seminar 1: Onkologie
20 Stunden
3) 12. bis 14. Mai 2017, Göttingen
4) 300 Euro
Landesapothekerkammer Thüringen
Thälmann-Str. 6, 99085 Erfurt, Tel. (03 61) 24 40 80, Fax (03 61) 2 44 08 69
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/130
1) -
2) Allgemeinpharmazie
Seminar A.1.1. Pharmazeutische Betreuung von Patienten mit Herz-Kreislauferkrankungen
8 Stunden
3) 6. Oktober 2016, Erfurt
4) 150 Euro
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/131
1) Allgemeinpharmazie
2) Seminar A.1.8. Pharmazeutische Betreuung bei Erkrankungen des Nervensystems
4 Stunden
Seminar A.2.3. Besonderheiten der Pharmakotherapie bei geriatrischen Patienten
4 Stunden
3) 4. November 2016, Jena
4) 150 Euro
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel. (02 51) 52 00 50, Fax (02 51) 52 16 50
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/132
1) -
2) Naturheilverfahren und Homöopathie
Zyklus – 100 Stunden
3) Block I: 17. bis 20. November 2016; Block II: 2. bis 5. März 2017; Block III: 22. bis 25. Juni 2017, Münster
4) 1450 Euro
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/133
1) -
2) Arzneimittelinformation
Seminar 4: Bewertung klinischer und epidemiologischer Studien
12 Stunden
Seminar 5: Meta-Analysen, systematische Reviews, Leitlinien
8 Stunden
3) 11. bis 13. November 2016, Münster
4) 260 Euro
Bayern
Anmeldung zur Zwischenprüfung 2016 für PKA
Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am 27. Oktober 2016 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.
Genauer Zeitpunkt und Ort der Zwischenprüfung werden rechtzeitig von den Berufsschulen bekannt gegeben. Die Prüfung wird nur in schriftlicher Form abgelegt. Der Aufgabenerstellungsausschuss für PKA erstellt einheitlich für ganz Bayern situative, handlungsorientierte Prüfungsaufgaben.
An der Zwischenprüfung können alle diejenigen Auszubildenden teilnehmen, die sich zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr befinden. Wir bitten die Apothekenleiter, die Anmeldung bis spätestens 1. September 2016 bei der Bayerischen Landesapothekerkammer einzureichen. Gültig sind auch per FAX übersandte Anmeldungen (Fax Nr. 089/92 62-66). Das Anmeldeformular liegt dem Rundschreiben bei oder kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer herunter geladen werden (www.blak.de > Mitglieder > Apotheker und Team > Ausbilden PhiP / PTA / PKA > PKA > Ausbildungsnachweis und Prüfung).
Nach Ende der Anmeldungsfrist erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Die Prüfungsgebühr von 25,- Euro muss zeitgleich bei Anmeldung auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer unter Angabe des Prüfungsteilnehmers überwiesen werden (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77 BIC: DAAEDEDDXXX). Dieses Schreiben in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis!
Der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Für Jugendliche, die bereits 18 Jahre alt sind, entfällt diese Verpflichtung.
Die Zwischenprüfung dient der Überprüfung des Wissensstandes und ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfungsbescheinigungen werden nach erfolgter Korrektur den Auszubildenden in der Berufsschule ausgehändigt.
Die mit der Unterschrift des Apothekenleiters und bei Minderjährigen auch mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten versehene Zwischenprüfungsbescheinigung ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.
Rheinland-Pfalz
Aufforderung zur Anmeldung zur PKA-Prüfung im Winter 2016
Es wird gebeten, die Anmeldung zur Prüfung der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten im Winter 2016 bis spätestens Freitag, 9. September 2016, um 15.30 Uhr schriftlich vorzunehmen.
Verspätet eingehende Anmeldungen können zu einer Nichtzulassung mit allen sich daraus ergebenden Nachteilen führen.
Die Anmeldung soll auf dem Anmeldeformular der Landesapothekerkammer, das auf www.lak-rlp.de im Bereich Downloads > Ausbildung verfügbar ist, durch die Auszubildenden selbst erfolgen.
Die Apothekenleiter werden gebeten, die Auszubildenden schon jetzt auf diese Anmeldefrist hinzuweisen.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist voraussichtlich November/Dezember 2016.
Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:
1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (soweit ein Zwischenprüfungszeugnis nicht vorhanden ist, wird um Begründung gebeten, warum an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen wurde);
2. das vorgeschriebene Berichtsheft (Ausbildungsnachweis), geführt bis zur Anmeldung (auch bei Wiederholern);
3. das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule (wurde keine Berufsschule besucht, dann das Zeugnis der zuletzt besuchten sonstigen Schule);
4. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gem. den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege;
5. gegebenenfalls weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise;
6. tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich insbesondere auch der genaue Beginn der Ausbildungszeit, die Lehrapotheke und der Ausbilder ergeben;
7. Angabe, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt, und falls ja, vor welcher Prüfungskommission die vorherige Prüfung abgelegt wurde.
Die unter 1 bis 7 aufgeführten Unterlagen sollten in einem außen mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Hefter eingereicht werden. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Zeugnisses des Ausbilders ist nicht erforderlich.
Die Prüflinge aus den folgenden Berufsschulen senden ihre Anmeldung an:
- Berufsschule Ludwigshafen: Dr. Hans-Jürgen Nägler, Sonnen-Apotheke, Goethestr. 7, 67435 Neustadt
- Kaiserslautern: Stefan Littek, Hildegardis-Apotheke, Hildegardring 56-58,67657 Kaiserslautern
- Mainz: Martin Grigat, Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz
- Koblenz-Montabaur, Wissen-Altenkirchen: Dr. Susanne Trumm, Elbert-Apotheke, Hauptstr. 17 a; 56412 Niederelbert
- Trier: Kerstin Iversen, Stern-Apotheke, Bahnhofstr. 32, 54329 Konz
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