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Zustimmung mit Vorbehalt
Antikorruptionsgesetz beschlossen
„Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen eine rechtliche Grundlage zur Bekämpfung von korruptivem Handeln durch Angehörige der Heilberufe schafft und damit eine nicht hinzunehmende Gesetzeslücke schließt“, schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme. In seiner Entschließung kritisiert der Bundesrat jedoch, „dass ganze Berufsgruppen, vor allem die der Apothekerinnen und Apotheker, aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen“. Vor dem Hintergrund der Bedeutung, die diese Berufsgruppen innerhalb des Gesundheitswesens hätten, könnten damit nicht zu rechtfertigende Strafbarkeitslücken entstehen, so die Befürchtung. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, zu beobachten, ob die bemängelte Strafverfolgungslücken in einem Umfang auftreten, dass das Vertrauen der Patienten beeinträchtigt wird. In diesem Falle müssten die gesetzlichen Regelungen entsprechend verschärft werden.
Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, tritt es am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft – dies könnte noch im Mai der Fall sein. |
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