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Die Seite 3
Hochpreisiger Vorschlag
Was hatten die Apotheker für Hoffnungen auf den Pharmadialog gesetzt: Hier biete sich die Möglichkeit, die Vergütung für Rezepturen und die Gebühren für BtM- und möglichst noch weitere Dokumentationen anzupassen. So, wie es Gesundheitspolitiker der Koalition inzwischen seit Jahren immer wieder ankündigen.
Nun ist der Pharmadialog beendet, und von den erhofften Erhöhungen ist weit und breit nichts zu sehen. Im Gegenteil, den Apothekern wird ein schönes Kuckucksei ins Nest gelegt. Denn Gesundheitspolitiker aus den Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben zu den Ergebnissen des Pharmadialogs ein Grundsatzpapier erarbeitet (s. „Gegen Mondpreise, Lieferengpässe und Antibiotikaresistenzen“, S. 12 dieser DAZ). Und das enthält eine Forderung mit Sprengstoff: Weil der Anteil hochpreisiger Arzneimittel immer weiter steigt, soll der prozentuale Anteil des Apothekenhonorars gedeckelt werden.
Wie problematisch die sogenannten Hochpreiser, also Arzneimittel deren Hersteller-Abgabepreis (ApU) über 1200 Euro liegt, schon heute für die Apotheken sind, haben Müller-Bohn und Hüsgen in ihrem Beitrag „Teure Packungen“ (DAZ 2015, Nr. 15, S. 20) dargelegt. Der Umsatz einer Apotheke steigt naturgemäß stark an, wenn sie viele hochpreisige Arzneimittel abgibt. Aber die prozentuale Marge und damit auch der Rohertrag sacken ins Bodenlose – auch ohne die jetzt geplante Deckelung. Dazu kommt das Risiko von Verfall, Beschädigung und nicht zu vergessen Retaxation. Dieses Risiko ist mit einer Marge von nur knapp über drei Prozent (denn das Fixhonorar spielt bei diesen sehr teuren Packungen prozentual keine große Rolle mehr) in keiner Weise hinreichend vergütet. Oder wie Müller-Bohn und Hüsgen schreiben: „Jedes zufällige Missgeschick mit einer solchen Packung kann zu einem existenziellen Problem nicht nur für eine kleine Apotheke werden“.
Diese Probleme würden durch eine Deckelung des prozentualen Apothekenhonorars weiter verstärkt. Die Einspareffekte auf Seite der Kassen dürften sich dagegen in Grenzen halten, da es sich eben nur um einen kleinen Teil des zu erstattenden Arzneimittelpreises handelt. Alleine die Mehrwertsteuer – die übrigens auch weiterhin weder gedeckelt noch ermäßigt werden soll – beträgt ein Vielfaches des Apothekerhonorars für Hochpreiser.
Neben dieser ökonomisch unsinnigen und für viele Apotheken potenziell existenzbedrohenden Regelung enthält das Grundsatzpapier aber auch noch eine Unverschämtheit gegenüber den Apothekern: Weil diese ja gar nichts für die steigenden Arzneimittelpreise können, sollen sie dafür auch nicht bestraft werden. Deshalb soll es auch „nicht zu einer Verminderung der Ausgaben für Apothekenhonorare“ kommen – man könnte im Gegenzug ja „eine verbesserte Honorierung (…) bei den Rezepturen und den Betäubungsmitteln prüfen“.
Das wäre es dann endgültig gewesen mit allen Hoffnungen auf eine verbesserte Honorarsituation. Denn die versprochenen Erhöhungen an der einen werden mit Kürzungen an der anderen Stelle finanziert. Und die Apotheker haben nachher genauso viel oder wenig wie vorher – aber die Hochpreiser-Versorgung würde noch riskanter werden.
Dr. Benjamin Wessinger
1 Kommentar
Wie Wahr...
von Bernd Jas am 13.04.2016 um 17:06 Uhr
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