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Harmlose Boni – oder eine echte Gefahr?
Der Europäische Gerichtshof prüft das deutsche Rx-Boni-Verbot für ausländische Versandapotheken
Sollte das Rx-Boni-Verbot für ausländische Versandapotheken vom Europäischen Gerichtshof gekippt werden, hätte dies auf deutsche Apotheken zunächst keine unmittelbare Auswirkung: Sie müssten sich weiter strikt an die Arzneimittelpreisverordnung halten. Doch sie wären mit einem weit stärkeren Preiskampf mit den Versendern aus dem Ausland konfrontiert. Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas ist überzeugt, dass die Entscheidung „auch auf die Rechtslage für die deutschen Apotheken durchschlagen würde. Verlierer wären die kleineren und mittelgroßen Apotheken, die stark vom Rx-Umsatz abhängig sind“.
Insofern ist es durchaus spannend, zu beobachten, was jetzt in Luxemburg passiert. Zunächst wurden schriftliche Stellungnahmen eingefordert. Letzte Woche Donnerstag wurde dann mündlich verhandelt. In Luxemburg kamen Vertreter der Wettbewerbszentrale und der Apothekerschaft, der Deutschen Parkinson Vereinigung, der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zu Wort. Im Anschluss an ihre Plädoyers mussten sie sich den Fragen von Richtern und dem Generalanwalt stellen – was insbesondere für die Vertreter der Kommission und Deutschlands nicht ganz einfach war. Denn die Fragen waren teilweise weniger rechtlicher denn rein tatsächlicher Art.
Der Berichterstatter der Kammer, Eugene Regan, wollte beipielsweise wissen, wie DocMorris überhaupt Rabatte gewähren könne, wenn die Aussage der Kommission zutreffe, ausländische Versandapotheken müssten zusätzliche Kosten tragen und seien deshalb Vor-Ort-Apotheken gegenüber im Nachteil. Eine klare Antwort hierauf gab es nicht.
Eine weitere Frage nahm auf die Aussage der Bundesregierung Bezug, die Preisregeln seien im Kontext mit anderen Regelungen zu sehen – etwa dem Fremdbesitz, der Apothekenpflicht und den Notdienstregelungen. Wie relevant sei dies? Hierzu erklärte der Kommissions-Vertreter, es sei in sich widersprüchlich, die geografische Verteilung der Apotheken über den Preis regeln zu wollen. Der Preis spiele für die Frage, wo sich ein Apotheker niederlässt, keine Rolle. Neuansiedlungen gingen eher in Ballungsräume mit viel Kundschaft als aufs Land – auf die anderen Regelungen des von der Bundesregierung verfochtenen Maßnahmenbündels nahm er allerdings gar nicht Bezug.
Aber auch der Vertreter der Bundesregierung musste bei einigen Fragen passen. Nun muss sich zunächst der Generalanwalt ein Bild von der Rechtslage machen. Am 2. Juni wird er seine Schlussanträge stellen. Erst danach wird das Gericht sein Urteil fällen.
Mehr zur Verhandlung in Luxemburg lesen Sie in der am Montag erschienenen AZ Nr. 12/13, 2016. |
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