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Arzneimittel und Therapie
„Erhöhter Beratungsbedarf“ statt „Kontraindikation“
Erratum zum Artikel „Schöne Gefahr?“
Im Artikel „Schöne Gefahr?“ (DAZ 2016, Nr. 6, S. 46) informierten wir
Sie über hormonelle Kontrazeptiva und das mit ihrer Anwendung
einhergehende Thromboembolierisiko. Präparate mit Gestagenen der 3. und
4. Generation stehen im Verdacht, häufiger Thromboembolien auszulösen
als solche mit Gestagenen der 2. Generation. In Tabelle 3 wurde auf die
Kontraindikationen für kombinierte hormonelle Kontrazeptiva (KHK)
hingewiesen, angelehnt an die Checkliste für die Verschreibung der KHK
des BfArM und erweitert um Angaben aus den Fachinformationen. Der
Berufsverband der Frauenärzte wies in einem Leserbrief darauf hin, dass
es sich bei den beschriebenen Kriterien nicht in allen Fällen um
Kontraindikationen handelt, sondern um Situationen mit erhöhtem
Beratungsbedarf. Die Tabelle wurde dahingehend korrigiert und
aktualisiert (siehe unten). Die Korrespondenz zur Thematik finden Sie in
der DAZ Nr. 9 ab Seite 81, ebenso die Checkliste des BfArM für KHK. |
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