Arzneimittel und Therapie

„Erhöhter Beratungsbedarf“ statt „Kontraindikation“

Erratum zum Artikel „Schöne Gefahr?“

Im Artikel „Schöne Gefahr?“ (DAZ 2016, Nr. 6, S. 46) informierten wir Sie über hormonelle Kontrazeptiva und das mit ihrer Anwendung einhergehende Thromboembolierisiko. Präparate mit Gestagenen der 3. und 4. Generation stehen im Verdacht, häufiger Thromboembolien auszulösen als solche mit Gestagenen der 2. Generation. In Tabelle 3 wurde auf die Kontraindikationen für kombinierte hormonelle Kontrazeptiva (KHK) hingewiesen, angelehnt an die Checkliste für die Verschreibung der KHK des BfArM und erweitert um Angaben aus den Fachinformationen. Der Berufsverband der Frauenärzte wies in einem Leserbrief darauf hin, dass es sich bei den beschriebenen Kriterien nicht in allen Fällen um Kontraindikationen handelt, sondern um Situationen mit erhöhtem Beratungsbedarf. Die Tabelle wurde dahingehend korrigiert und aktualisiert (siehe unten). Die Korrespondenz zur Thematik finden Sie in der DAZ Nr. 9 ab Seite 81, ebenso die Checkliste des BfArM für KHK. | 


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