DAZ aktuell

Die Bringschuld der Politik einfordern

Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)

Foto: Peter van Heesen/ABDA

Friedemann Schmidt

Die Hälfte der Legislaturperiode des Bundestages liegt hinter uns. Einzelne Bundesministerien warten sogar mit Halbzeitbilanzen auf. Das Gesundheitsressort von Minister Hermann Gröhe hat zuletzt ein wahres Feuerwerk an neuen Gesetzen gezündet. Die Konsequenzen werden uns auch im Jahr 2016 beschäftigen: Einige Regelwerke treten jetzt in Kraft (wie das E-Health-Gesetz), andere müssen noch letzte parlamentarische Hürden nehmen (wie das Anti-Korruptionsgesetz). Manche sind neu und erst schemenhaft erkennbar (wie die Arzneimittelgesetz-Novelle). Die Maßstäbe, die die Apothekerschaft an jedes neue Gesetz für eine bessere Arzneimittelversorgung anlegt, stehen seit 2014 im Perspektivpapier „Apotheke 2030“: Ziel sind die ordnungspolitische Absicherung der freiberuflichen Arzneimittelversorgung, Planungssicherheit für eine verlässliche ökonomische Basis, und die Stärkung der Rolle des Apothekers als Arzneimittelexperte im heilberuflichen Netzwerk.

Doch trotz kostenintensiver Entscheidungen in einzelnen Versorgungsfragen trägt die Bundespolitik bislang wenig zur Erreichung dieser Ziele und zur Bewältigung der demografischen Herausforderung bzw. zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung bei. Das Präventionspotenzial der Apotheken bleibt ungenutzt, zahlreiche Fragen bei der Vergütung von Apotheken bleiben unbeantwortet. Dabei geht es um spezifische Versorgungsbereiche (wie Rezepturen und Betäubungsmittel) ebenso wie um Grundsätzliches (wie die Vergütungssystematik beim Fixhonorar). Die Politik hat also in der Arzneimittelversorgung noch Baustellen, um deren Beseitigung sie nicht herumkommen wird. Gründe für gesetzgeberisches Handeln gibt es ohnehin genug. Die Apothekerschaft wird 2016 die Bringschuld der Politik bei dringlichen Versorgungs- und Vergütungsfragen einfordern. |

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