Gesundheitspolitik

Mehr Kontrolle bei Kassenärzten

Bundesgesundheitsminister Gröhe reagiert auf Skandale bei der KBV

BERLIN (hfd) | Seit vielen Monaten kommt die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht mehr aus den Schlagzeilen. Mit dem nun vom Bundeskabinett verabschiedeten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Gröhe derartige Probleme zumindest für die Zukunft verhindern.

Überzogene Ruhegehälter für den früheren Vorstand, ein millionenschwerer Immobilienskandal um eine Tochtergesellschaft der Apotheker- und Ärztebank sowie Strafanzeigen gegen alte wie aktuelle Vorstände: Die KBV ist fast handlungsunfähig, die beiden Vorstände Andreas Gassen und Regina Feldmann heillos zerstritten.

Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen habe eine Vielzahl von „verantwortungsvollen Aufgaben“ zu erfüllen, um eine gute Gesundheitsversorgung für Patienten ­sicherzustellen, betonte Gröhe nun anlässlich der Verabschiedung ­eines neuen Regelwerks durch die Bundesregierung. „Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf ­sorgen wir dafür, dass die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nachkommen können und vor Selbstblockaden geschützt sind.“

Zukünftig soll es „schlüssige Vorgaben“ für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen geben. Daher will Gröhe die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte stärken und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankern. Zudem können die Vorstände zukünftig leichter abgewählt werden.

Gröhe verlangt mehr „Transparenz im Verwaltungshandeln“ und ­regelmäßige externe Prüfungen, ­außerdem soll eine Innenrevision festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde melden. Falls nötig soll eine „Person für besondere Angelegenheiten“ vom Ministerium entsandt werden können, die teilweise anstelle des Vorstands für Ordnung sorgen kann.

Verzicht auf Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt

Ursprünglich hatte der Gesundheitsminister noch deutlich stärkere Kontrollmechanismen – wie ­einen Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt – geplant, gegen die Ärztevertreter sowie auch die vom Gesetz gleichfalls betroffenen anderen Selbstverwaltungspartner Protest eingelegt hatten.

„An einigen Stellen ist die Politik auf unsere Hinweise eingegangen“, erklärte KBV-Chef Gassen in einer Stellungnahme. Doch er ist nicht zufrieden: „Die bisher durch das Bundesgesundheitsministerium ausgestaltete Rechtsaufsicht würde auch mit diesem überarbeiteten Gesetzentwurf vermehrt zu einer Fachaufsicht werden“, auch die „Abmilderungen“ des „detailverliebten Regelwerks“ änderten hieran wenig. Dass zukünftig drei Vorstände die KBV leiten sollen, ärgert Gassen: „Schon jetzt haben wir die Möglichkeit, drei Vorstände bei der KBV einzusetzen – und zwar freiwillig.“

Das Gesetz betrifft nicht nur die Kassenärzte, sondern auch den ­Gemeinsamen Bundesausschuss und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Der Ver­waltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Uwe Klemens kritisierte stark, dass auch sein Verband zukünftig stärker unter der Kontrolle des BMG steht. Auch würden die Verwaltungsratsmitglieder des GKV-Spitzenverbands – Versicherte und Arbeitgeber – anders als jene der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen nicht berufsständische und wirtschaftliche Interessen vertreten.

Grüne: Keine wirksame ­Aufsicht durch BMG

Harald Terpe, Grünen-Obmann im Gesundheitsausschuss, begrüßte, dass die Bundesregierung „noch rechtzeitig die Kurve gekriegt“ habe, indem sie seiner Einschätzung nach – anders als von der KBV verstanden – die geplante Fachaufsicht über die Selbstverwaltungspartner strich und es bei der Rechtsaufsicht beließ.

„Aber das schönste Gesetz nützt nichts, wenn die Bundesregierung nicht bereit ist, ihre Aufsichtsrolle in der Praxis auch wahrzunehmen“, erklärte er. „Hätte die Bundesregierung nicht jahrelang bei den Skandalen der KBV wegge­sehen, müsste es dieses Gesetz gar nicht geben.“ |

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