Gesundheitspolitik

30 Euro für den Check

AXA-DAV-Vereinbarung zur Arzneimittelberatung

BERLIN (az) | Anspruch auf den Medikationsplan haben seit dieser Woche nur gesetzlich Krankenversicherte. Doch pünktlich zum Start des bundeseinheitlichen Medikationsplans verkünden der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die AXA Krankenversicherung AG eine Vereinbarung, die deutlich weiter geht – nämlich einen Kooperationsvertrag über eine umfassende Arzneimittelberatung und -aufklärung zu Wechsel- und Nebenwirkungen.

Krankenvollversicherte Kunden von AXA und der Deutschen Beamtenversicherung (DBV) können sich ab dem 1. Oktober bundesweit in allen teilnehmenden Apotheken kostenfrei zu ihrer Arzneimitteltherapie beraten lassen. Außerdem können sie einen Medikamentencheck durchführen lassen – allerdings erst, wenn sie fünf oder mehr ärztlich verordnete Arzneimittel einnehmen. Für die Apo­theken sind die Serviceangebote freiwillig.

Für die Durchführung einer Arzneimittelberatung und -aufklärung erhält der Apotheker von AXA eine Vergütung in Höhe von 30 Euro (zzgl. Umsatzsteuer). ­Basis für die Beratung und Abrechnung ist ein Gutschein, den der Versicherte bei AXA anfordern kann und dem Apotheker überreicht. Die Abrechnung erfolgt mittels Übersendung des Beratungsgutscheins.

Direktabrechnung bei teuren Rezepten

Darüber hinaus haben DAV und AXA eine Direktabrechnung von Rezepten mit einem Einzelwert ab 750 Euro vereinbart. Die Versicherten können teure Arzneimittel somit direkt über die Apotheke und AXA abrechnen lassen und werden von Vorauszahlungen sowie organisatorischem Aufwand entlastet. Solche Direktabrechnungsverträge hat der DAV bereits mit mehreren anderen Privatver­sicherern, darunter die Allianz und die Debeka. |

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