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Gesundheitspolitik
Kommentar: Real statt ideal
Ärger über Honorierungsfragen gibt es für Apotheker in vieler Form. Doch dahinter steckt oft ein wiederkehrendes Muster. Politiker und Krankenkassen rechnen den Apothekern gerne den idealen Versorgungsverlauf mit den idealen Kunden vor: Wie läuft eine Zytostatikabelieferung ab? Wie lange dauert eine Rezeptur oder eine Beratung? Kürzlich sagte SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar, der Beratungsaufwand könne nicht mehrere Hundert Euro Marge für eine Hochpreiserpackung erklären (siehe AZ 2016, Nr. 31/32, S. 1). Dagegen haben zwei Apotheker ihre knapp kalkulierten Exklusivverträge gekündigt, weil kurzfristige Sonderbestellungen bei Zytostatika weitaus häufiger fällig wurden, als eine Ausschreibung erwarten ließ (siehe DAZ 2016, Nr. 32, S. 16).
So werden immer wieder die vielen Fälle übersehen, die nicht „normal“ laufen: „schwierige“ Kunden, Lieferengpässe, Rezepturen mit Plausibilitätsproblemen, unvollständige oder fehlerhafte Rezepte, Missverständnisse oder eben Sonderbestellungen für Zytostatika. Doch mit dieser vielfältigen Realität umzugehen, ist eine wesentliche Leistung einer wohnortnahen Versorgung. Darum muss auch die Honorierung Unvorhersehbares abdecken. Neben einigen Einzelkomponenten muss es Pauschalen für den ganzen Versorgungsauftrag geben. Darum ist der 3-Prozent-Aufschlag ein Minimum und darum muss der Festzuschlag regelmäßig erhöht werden. Auch die Autoren des laufenden Honorierungsgutachtens sollten daher eine angemessene Pauschale für den Versorgungsauftrag ermitteln und nicht versuchen, diesen zu „sezieren“.
Dr. Thomas Müller-Bohn
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