Gesundheitspolitik

AWBs unter Beschuss

Jeder zehnte Arzt wird von der Industrie bezahlt

TRAUNSTEIN (cha) | Die Kritik an den umstrittenen Anwendungsbeobachtungen (AWBs) reißt nicht ab. Und sie hat mittlerweile den Weg in die Öffentlichkeit gefunden: Zahlreiche Zeitungen berichten über die Sonderzahlungen der Pharmaindustrie an die Ärzte, SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach will sie gar verbieten.

Nach Angaben der Kassenärzt­lichen Bundesvereinigung (KBV) führt jeder zehnte niedergelassene Arzt Anwendungsbeobachtungen durch. Derzeit laufen in Deutschland rund 600 dieser Studien. Zur Klarstellung: AWBs haben nichts zu tun mit klinischen Stu­dien, bei denen Arzneimittel vor der Zulassung an freiwilligen Probanden getestet werden. AWBs erfolgen nach der Markteinführung, teilweise sogar mit erheblichem zeit­lichen Abstand, und dienen der Beobachtung eines Medikaments in der breiten Anwendung. Dies wird zumindest offiziell als Zweck genannt – viele Kritiker sehen AWBs dagegen als reines Marketinginstrument: Die üppige Honorierung der teilnehmenden Ärzte soll die Verschreibung des jeweiligen Präparats forcieren.

Die vor einigen Wochen von großer medialer Aufmerksamkeit begleiteten Veröffentlichungen im Rahmen der Transparenzinitiative des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) lassen übrigens keine Rückschlüsse darüber zu, welche Summen an welche Ärzte im Rahmen von AWBs bezahlt wurden.

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Wo fließt Geld für was? Zurzeit wird das bei den Anwendungsbeobachtungen unter die Lupe genommen.

Mehr Informationen liefert dagegen eine Liste, die aktuell von der KBV veröffentlicht wurde (www.kbv.de/media/sp/Anwendungsbeobachtungen_2015.pdf) und in der alle Anwendungsbeobachtungen aufgelistet sind, die im Jahr 2015 beendet wurden. Genannt werden 114 Studien, etwa 7000 Ärzte haben daran teilgenommen und dabei circa 40.000 Patienten beobachtet.

Die höchste genannte Summe – fast 1,4 Mio. Euro – gab Biogen von August 2006 bis Juni 2015 für das MS-Medikament Tysabri® aus, 145 Ärzte bekamen für ihre Teilnahme pro Patient 980 Euro. Mehr als 1 Mio. Euro investierte Pfizer von Oktober 2007 bis April 2014 in das Rheumamittel Enbrel®, 229 Ärzte erhielten 750 Euro pro Patient. Laut Süddeutscher Zeitung wurde hier allerdings noch nicht genug beobachtet: Im April 2015 hat eine neue AWB zu Enbrel begonnen, 300 Ärzte sollen teilnehmen für 650 Euro pro Patient. Dabei werden laut An­gaben des Rechercheportals Correctiv teilweise noch viel höhere Summen bezahlt, teilweise mehr als 4000 Euro pro Patient in der Spitze.

Erstaunlicherweise finden sich in der KBV-Liste zudem etliche kleinere Studien zu sehr geläufigen Medikamenten, z. B. ein Ibuprofen Gel, diverse pflanzliche Erkältungsmittel oder Allergie-Nasensprays. Auch deren Verordnung wurde im Rahmen einer AWB mit Beträgen von beispielsweise 60 oder 170 Euro pro Patient vergütet.

Lauterbach: „Legale Form der Korruption“

Das Medieninteresse an den AWBs hat nun auch die Gesundheitspolitiker auf den Plan gerufen. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, der sich bereits in der Vergangenheit mehrfach kritisch geäußert hat, hält laut Süddeutscher Zeitung AWBs, die von Unternehmen freiwillig begonnen werden, für eine „legale Form der Korrup­tion“. Und auch von der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unions-Fraktion, Maria Michalk, kommen kritische Töne in Richtung Pharmaindustrie: Die Transparenzinitiative habe zu wenig gebracht, „die Freiwilligkeit hat offenbar Lücken, wir werden das jetzt weiter beobachten“. Eine Möglichkeit sei, die Konzerne gesetzlich zu verpflichten, Zahlungen an Ärzte für AWBs offenzulegen.

Die KBV ist offenbar auch nicht glücklich über das Bild, das ihre Mitglieder derzeit in der Öffentlichkeit abgeben. Auf ihrer Homepage berät sie Ärzte, die die Teilnahme an einer ABW erwägen. Gegen eine Teilnahme sprächen ungewöhnlich hohe Teilnehmerzahlen, ungewöhnlich hohe Vergütungen, Studien zu längst eingeführten, gut erprobten Produkten sowie mehrere unterschiedliche, einander sehr ähnliche AWBs zum selben Produkt. Entscheide der Arzt sich dazu, an einer AWB teilzunehmen, so dürfe er deswegen sein Verordnungsverhalten nicht ändern und sollte gegebenenfalls seine Patienten über die Teilnahme informieren.

Diese Ratschläge wurden allerdings auch schon im Jahr 2009 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Allzu viel Beachtung haben sie wohl nicht gefunden, denn sonst gäbe es sicher zwischenzeitlich weniger Anwendungsbeobachtungen – und auch weniger negative Berichte über möglicherweise korruptes Verhalten in der Ärzteschaft. |

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