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- AZ 30/2016
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Wirtschaft
900.000 Euro zurückgeholt
LAV Baden-Württemberg prüft retaxierte Rezepte
Die LAV-Fachabteilung Taxation hat 2015 16.572 von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft, die zu insgesamt 5716 Retaxationsvorgängen zusammengefasst waren (Vorjahr: 9231 / 4788). Der Gesamtwert der zu prüfenden Retaxationen lag bei 1.471.849 Euro, 2014 waren es nur 682.129 Euro. Die Prüfung hat sich gelohnt: Von den fast 1,5 Millionen Euro konnte der LAV im Einspruchsverfahren für die baden-württembergischen Apotheken 897.348 Euro zurückholen.
LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth kann sich über die Erfolge der Fachabteilung allerdings nur bedingt freuen: Erstens sei die Summe der im LAV bearbeiteten Retaxationen im Vergleich zum Vorjahr insgesamt deutlich angewachsen. Zweitens: „Die Summe der Retaxationen, die wir für unsere Mitglieder erfolgreich zurückholen konnten, hat sich mehr als verdoppelt. Das zeigt, dass viele Krankenkassen zu Unrecht beanstandet hatten.“
Unterm Strich waren von den im LAV bearbeiteten Retaxationsbeträgen, die die Krankenkassen einbehalten hatten, ungefähr 40%, nämlich 574.501 Euro (Vorjahr: 265.656 Euro), berechtigt. Im Umkehrschluss war nach Wert somit annähernd jede zweite dieser Retaxationen unberechtigt.
DAV: Retax-Kompromiss muss rückwirkend gelten
Angesichts der Retaxationsflut einzelner Kassen im vergangenen Jahr sei es „höchste Zeit“ gewesen, dass Regelungen gefunden wurden, die die Apotheken vor Retaxationen – auch wegen kleinster Formfehler – schützen. Über den Kompromiss zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband wird allerdings momentan noch gestritten: Der DAV meint, dass alle Retax-Verfahren, die zum 1. Juni noch nicht abgeschlossen waren, nach den neuen Regeln zu behandeln sind. Diese Auffassung teilen jedoch nicht alle Krankenkassen. |
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