Gesundheitspolitik

Abseits der Realität oder gut begründet?

Reaktionen zum Urteil des OLG Bamberg, das die Großhandelsrabatte begrenzt

ks/wes | Der Pharmagroßhändler AEP ärgert sich über das Urteil, das ihm seine bisherige Rabattpolitik untersagt (s. „Rabatte gedeckelt“, S. 1 dieser AZ) und will in Revision gehen. Die Wettbewerbszentrale hat mit dem Zug vor den Bundesgerichtshof (BGH) kein Problem — auch wenn sie an dem Urteil keine Kritik übt.

Aus Sicht von Christiane Köber von der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale ist das Urteil aus Bamberg in jedem Punkt sorgfältig begründet. Gerade auf die Gesetzeshistorie gehe das Urteil umfassend ein. Auch für Köber ist es nun spannend, ob die Entscheidung vor dem BGH Bestand haben wird. Das Wichtigste ist für sie, dass am Ende für Apotheken und Großhändler Rechtssicherheit besteht.

Bei AEP sieht man das naturgemäß anders. Das Urteil sei „ärgerlich“, die Richter hätten bei ihrer Entscheidung die „Realitäten völlig ausgeblendet“, so Geschäftsführer Jens Graefe. Besonders stört er sich an der Argumentation, dass nicht zwischen Skonti und Rabatten unterschieden werden müsse. „Skonti sind seit über 500 Jahren unter Handelspartnern üblich“, so Graefe, „das fällt hier komplett unter den Tisch“.

Graefe weist darauf hin, dass durch einen Skonto der Kunde an den Vorteilen beteiligt wird, die der Lieferant durch die schnelle Bezahlung hat: „Wenn der Großhändler durch kurze Zahlungsfristen einen Zinsvorteil hat, dann entsteht ein Gegenwert“. Dass das Gericht diesen Umstand völlig außer Acht gelassen habe, sei sehr ärgerlich.

Auch andere geldwerte Vorteile, die Großhändler beispielsweise in Form von Mehrfach-Belieferungen gewähren, blieben völlig unberücksichtigt. Ihr Gegenwert müsste dann mit in die Gesamtrabatt­summe einfließen, findet Graefe.

Diese Fragen werden nun wohl höchstrichterlich geklärt, AEP hat Revision angekündigt. Überraschen dürfte das niemanden, der Vorsitzende Richter hatte während der Verhandlung sein Gericht als „Durchgangsstation“ bezeichnet. |

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