Wirtschaft

Dividende abgenickt

ApoBank-zahlt 4 Prozent aus – und führt Strafzinsen ein

wes | Die Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) wird 2016 wie schon im Vorjahr eine Dividende von 4 Prozent ausschütten. Vorstandschef Pfennig ist zufrieden mit dem Ergebnis 2015, das trotz der schwierigen Marktlage gesteigert werden konnte, sagte er auf der Vertreterversammlung. Doch nun zwingen die anhaltenden Niedrigzinsen die Bank, von Großanlegern Strafgebühren zu erheben.

Um 8,3 Prozent konnte die ApoBank ihr Ergebnis im vergangenen Jahr steigern und hat damit ­einen Überschuss von 59,1 Millionen Euro erwirtschaftet. Das sei umso erfreulicher, als das Umfeld für Finanzinstitute einmal mehr äußerst anspruchsvoll und vor allem durch die Nullzinspolitik der EZB geprägt gewesen sei, sagte ApoBank-Vorstandschef Herbert Pfennig in seiner Rede vor der Vertreterversammlung am 10. Juni in Düsseldorf. Auch das „Reserve- und Rücklagenpolster“ habe man auffüllen können, und zwar um weitere 127 Millionen Euro. Außerdem sei es gelungen, die Stellung als Marktführer bei den selbstständigen Heilberuflern zu sichern sowie bei Angestellten und Studierenden zuzulegen.

Die Vertreterversammlung genehmigte den Jahresabschluss 2015 und nahm den Dividendenvorschlag des Vorstands an. Die Dividende wird wie im Vorjahr vier Prozent betragen.

Niedrigzinsen zwingen zum Handeln

Laut Pfennig leidet die ApoBank aber auch unter den „historischen Niedrigzinsen“. Da die dagegen ­getroffenen Absicherungsmaßnahmen 2015 „so gut wie ausgelaufen“ seien, träfen die Negativzinsen nun auch die ApoBank. Zwar habe man bislang verhindern können, dass „Negativkonditionen“ an Kunden weitergegeben werden müssen, doch in letzter Zeit beobachte man Neuzuflüsse von Anlegern, die mit der ApoBank eine Arbitrage generierten – also die vergleichsweise hohen Zinsen der ApoBank für eine Gewinnmitnahme ausnutzen.

Man habe gründlich geprüft, wie man mit dieser Situation umgehen wolle, so Pfennig. „Im Ergebnis führen wir eine Verwahrgebühr für Großkunden ein.“ Im Klartext: institutionelle Anleger und auch die Organisationen der Standesvertretung müssen in Zukunft ­Negativzinsen bezahlen, wenn sie größere Summen bei der ApoBank anlegen. Dies gelte aber nicht für Privatkunden und auch nur für Summen, die über einen bestimmten Sockelbetrag hinausgehen, versicherte Pfennig.

Kurz nach dieser Ankündigung war bekannt geworden, dass mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) bereits Verhandlungen über „Verwahrgebühren“ geführt wurden. Die ApoBank habe sich dabei „als Standesbank gezeigt“, so die KVWL. |

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