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Gesundheitspolitik
Kassen wehren sich gegen Aufsicht
In einer Erklärung macht der Verwaltungsrat deutlich, dass der GKV-Spitzenverband nicht für die Fehler der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Mithaftung genommen werden möchte. Anlass für die Verschärfung des Selbstverwaltungsrechts sind vor allem Unregelmäßigkeiten bei der KBV wie überzogene Zahlungen an einen früheren Vorstandsvorsitzenden oder unerlaubte Immobiliengeschäfte.
Der Verwaltungsrat appelliert an den Gesetzgeber, im Gegenteil ein deutliches Signal für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung zu setzen. Bereits die bestehende Regelung, wonach die Aufsichtsbehörden bei Vorstandsverträgen zustimmen müssen, stelle einen massiven Eingriff in elementare Rechte und Pflichten der sozialen Selbstverwaltung dar „und muss mit der jetzt geplanten Reform wieder abgeschafft werden“. |
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