Gesundheitspolitik

Apotheker besser würdigen

4. AMG-Änderungsgesetz: Berufsbild wird erweitert, DrEd-Rezepte verboten

BERLIN (ks) | Der Bundestag hat am 14. April den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beraten – allerdings nur über zu Protokoll gegebene Reden. In dem Gesetz geht es vor allem um die Umsetzung europäischer Vorgaben zu klinischen Studien. Aber auch das Berufsbild des Apothekers und das Arzt-Patienten-Verhältnis sind Themen.

Der Gesetzentwurf war der zweitletzte Tagesordnungspunkt an einem langen Sitzungstag des Bundestags. Die Reden wurden lediglich zu Protokoll gegeben. Am 22. April findet die Beratung im Bundesrat statt – das Gesetz gilt als besonders eilbedürftig.

Für Apotheken relevant sind besonders zwei Punkte: Vorgesehen ist eine Änderung in § 48 Arzneimittelgesetz, wonach Apotheker verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig grundsätzlich nicht abgeben dürfen, wenn für sie offenkundig ist, dass eine Verschreibung ohne direkten Kontakt mit dem Arzt erfolgt ist – beispielsweise über ein Internetportal wie DrEd. Das Verbot gilt aber nicht uneingeschränkt. Ein begründeter Ausnahmefall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Patient der verschreibenden Person aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um die Wiederholung der Verschreibung oder eine erstmalige oder wiederholte Verschreibung zur Fortsetzung der Behandlung handelt. Eine Regelung, die auch die ABDA begrüßt. Die Londoner Online-Arztpraxis DrEd, deren deutsches Geschäft damit unmöglich gemacht wird, hat hingegen bereits angekündigt, gegen diese Regelung anzukämpfen.

Im Sinne der ABDA ist auch, dass der Katalog pharmazeutischer Tätigkeiten, der erst kürzlich in dieser Form in der Bundes-Apothekerordnung verankert wurde, ergänzt werden soll. Aufgenommen werden jetzt auch Tätigkeiten in der Lehre und Forschung und in der öffentlichen Verwaltung.

Michael Hennrich (CDU), Berichterstatter für Arzneimittel der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bestätigt in seiner zu Protokoll gegebenen Rede: „Wir kommen damit einer Bitte des Bundesrates nach und halten Wort gegenüber den Apothekern, denen wir versprochen hatten, nach der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie die Tätigkeiten der Pharmazeuten noch einmal zu präzisieren bzw. zu erweitern.“ Und Hennrich geht davon aus, „dass diese Tätigkeitsbeschreibung nur ein erster Aufschlag ist“.

Denn die Politiker müssten sich die Frage stellen, ob sie der Tätigkeit der Apotheker „auch die Würdigung zuteilwerden lassen, die dieser Berufsstand unzweifelhaft verdient hat“. Spannend werde es daher sein, „ob wir das Thema ‚Apotheken-Fragen rund um die Vergütung‘ sowie das leidige Thema ‚Retaxationen‘ im Spätsommer noch einmal aufgreifen werden“, so Hennrich. Eigentlich hat er das bereits getan (siehe S. 1 und unten: „Keine Änderung der AMPreisV“). Von der ABDA hat er sich dabei allerdings bestenfalls bedingt inspirieren lassen. Sie hat in ihrer Stellungnahme zum AMG-Änderungsgesetz eine Reihe von Vorschlägen zur Vergütung gemacht: Neben der jährlichen Anpassung des Festzuschlages, brachte sie erneut die Forderung nach einem Festzuschlag für Rezepturen, einer Anpassung der Vergütung bei der Abgabe von Betäubungsmitteln und anderen dokumentationspflichtigen Arzneimitteln sowie des Nacht- und Notdienstfonds ins Spiel. |

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