Gesundheitspolitik

OKP ersetzt Homöopathie

Schweiz: Komplementärmedizin soll gleichgestellt werden

TRAUNSTEIN (cha) | In der Schweiz will das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Komplementärmedizin den anderen medizinischen Fachrichtungen gleichstellen und damit die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) auch für die Zukunft festschreiben.

Bereits 2009 wurde in der Schweiz infolge einer Volksabstimmung ein Verfassungsartikel zur Berücksichtigung der Komplemen­tärmedizin in die Bundesverfassung aufgenommen, seit 2012 übernimmt die OKP provisorisch bis 2017 die ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie.

Auch die entsprechenden Arzneimittel werden, sofern sie in die Spezialitätenliste aufgenommen sind, von der OKP erstattet. Dies allerdings nur, falls sie von einem Arzt – und nicht von einem Heilpraktiker – verordnet wurden.

Diese Vergütung ist jedoch provisorisch und befristet, weil der Nachweis aussteht, dass die Leistungen der vier komplementärmedizinischen Fachrichtungen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Es habe sich nun, so das Schweizer Bundesamt für Gesundheit, gezeigt, dass dieser Nachweis für die Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sein werde.

Daher wurde unter Einbezug der betroffenen Kreise ein abgestuftes Verfahren erarbeitet. Nun sollen die Fachrichtungen der Komplementärmedizin den anderen von der OKP vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichgestellt und die Leistungen grundsätzlich von der OKP vergütet werden. Analog zu den anderen medizinischen Fachrichtungen sollen lediglich einzelne, umstrittene Leistungen daraus überprüft werden.

Die entsprechenden Verordnungsanpassungen werden nun in die Anhörung geschickt und sollen am 1. Mai 2017 in Kraft treten. |

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