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- AZ 15/2016
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Gesundheitspolitik
Datenklau im BMG: Gericht lässt Anklage zu
Thomas Bellartz muss sich vor dem Berliner Landgericht verantworten
Ende 2012 nahm die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, weil der Verdacht bestand, dass im BMG Datenspionage betrieben wurde. Verdächtigt wurde ein Mitarbeiter eines externen IT-Dienstleisters des BMG – und ein „Lobbyist aus der Apothekerschaft“, wie es damals hieß. Rasch stellte sich heraus, dass es sich dabei um Bellartz handelte. Der Vorwurf: In seiner Zeit als ABDA-Pressesprecher soll er Geld an den IT-Spezialisten gezahlt haben, um an Informationen aus dem Ministerium zu gelangen. Den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zufolge soll es dabei auch um frühe Fassungen von Gesetzesentwürfen gegangen sein – unter anderem um die damals grundüberarbeitete Apothekenbetriebsordnung.
Als die Ermittlungen gegen ihn aufgenommen wurden, hatte Bellartz die ABDA bereits verlassen. Später gründete er die Kommunikationsagentur Neuspree und intensivierte seine Tätigkeit für die unter anderem von seiner Frau gegründeten Agentur El Pato nebst Branchenportal Apotheke adhoc. Dort ist Bellartz inzwischen geschäftsführender Gesellschafter und Apotheke-adhoc-Herausgeber.
Schwere Zeiten auch für die ABDA
Die Daten-Affäre schüttelte seinerzeit auch die ABDA kräftig durch. In der Folge deckten Medien Verflechtungen zwischen El Pato und der ABDA auf. Immer wieder soll es demnach zu Geldflüssen an El Pato/Apotheke adhoc gekommen sein, unter anderem für das Versenden von Pressemitteilungen. Die ABDA hinterfragte die Vorgänge unter dem eigenen Dach und schuf eine neue Compliance-Struktur.
Verhandlungstermin offen
Langsam ging es auch bei Gericht voran. Rund ein Jahr nach Beginn der Ermittlungen gegen Bellartz und den ehemaligen Mitarbeiter des IT-Dienstleisters schloss die Staatsanwaltschaft diese ab. Seitdem hieß es warten: Wird das Gericht das gesammelte Material für ausreichend erachten, um eine Anklage gegen die beiden Männer zu erheben? Manch einer dachte schon, die Causa Bellartz verliefe im Sande. Doch nach Auskunft einer Gerichtssprecherin beschloss das Landgericht am 23. November 2015, das Verfahren – „mit einer geringfügigen Änderung“ – zu eröffnen. Bis heute gibt es allerdings keinen Termin für die Hauptverhandlung im Moabiter Kriminalgericht. |
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