Gesundheitspolitik

Kommentar: Ein bisschen Bananenrepublik

Christine Ahlheim

Eigentlich ist man sich einig darüber, dass schwer kranke Menschen in bestimmten Fällen mit Cannabis therapiert werden dürfen und dies von der GKV bezahlt werden muss. Entsprechende Gesetzesänderungen sind längst eingeleitet, die Umsetzung lässt allerdings noch auf sich warten. Als Schritt in die falsche Richtung erscheint daher das aktuell ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem an multipler Sklerose erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau von Cannabis erteilen muss (s. S. 3: „BfArM muss Cannabis-Eigenanbau erlauben“).

Keine Frage: Aus Sicht des Kran­ken ist durchaus nachvollziehbar, dass er seine Symptome bestmöglich lindern will und die hohen Kosten eines – mit Erlaubnis des BfArM möglichen – Cannabis-Bezugs über die Apotheke scheut. Weitaus wohler wäre einem jedoch, wenn nicht das BfArM, sondern die Krankenkasse verklagt worden wäre und dem Patienten seine Medikation bezahlen müsste. Diesen (womöglich erfolglosen) Weg über die Sozialgerichte will das Bundesverwaltungsgericht dem kranken Mann nicht mehr zumuten und hat nun der Forderung nach einer Legalisierung seiner Cannabisplantage im Badezimmer stattgegeben.

Bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil nicht Tür und Tor öffnet für den vermehrten Eigenanbau von Cannabis – und dass das angekündigte Gesetz diesen ohnehin bald überflüssig macht. Denn dass Schwerkranke notwendige Medikamente selbst anpflanzen müssen, weil die Krankenkasse diese nicht bezahlen will, verleiht unserem Rechtsstaat ein bisschen die Züge einer Bananenrepublik.


Dr. Christine Ahlheim

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