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Gesundheitspolitik
Kommen bald Schäubles Kassen-Kontrolleure?
Referentenentwurf: Nachrüstung der Kassen und unangekündigte Überprüfungen
Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs sorgte für eine rege Resonanz in der Publikumspresse. Unerfreulich, dass gerade die Apotheker dabei ausdrücklich erwähnt wurden. So schreibt die „Welt“: „Imbissbuden- und Kneipenbesitzer, Einzelhandel, Apotheken, Tankstellen oder Friseure dürften mithilfe manipulierter Ladenkassen den Fiskus jedes Jahr um Milliarden Euro prellen.“ Und berichtet über einen Apotheker, der jahrelang die Aufzeichnungen seiner Registrierkasse manipuliert und insgesamt 370.000 Euro entnommen hatte – eine Zahl, die der Bundesrechnungshof gegenüber der Apotheker Zeitung bestätigte.
Zukünftig, so ist die Absicht des Bundesfinanzministeriums (BMF), sollen derartige Fälschungen verhindert werden. „Wir schieben gezinkten Kassenaufzeichnungen endgültig den Riegel vor“, hieß es bei der Vorstellung des Referentenentwurfs für ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Konkret geplant sind vor allem drei Komponenten: der verpflichtende Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems, die Einführung einer Kassen-Nachschau (sprich: Kontrolle durch das Finanzamt) und die Sanktionierung von Verstößen.
Keine Ankündigung bei Kassen-Nachschau
Vorgesehen ist, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren soll. Zur geplanten Kassen-Nachschau heißt es in § 146b des Referentenentwurfs: „Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können.“ In der Begründung des Referentenentwurfs wird dazu ausgeführt, dass nur durch eine unangekündigte Kassen-Nachschau „für den Steuerpflichtigen ein deutlich erhöhtes Entdeckungsrisiko“ bestehe.
Bei der Sanktionierung ist bemerkenswert, dass diese auch greift, wenn kein steuerlicher Schaden entstanden ist. Entsprechende Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen können als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
In Kraft treten soll das neue Gesetz zum 1. Januar 2019. Doch was kommt auf die Apotheker konkret zu? Laut dem Bundesfinanzministerium muss pro Kasse mit Umrüstungskosten von etwa 200 Euro gerechnet werden, Zuschüsse sind derzeit nicht geplant.
„Kassentricks“ unter die Lupe nehmen
Grundsätzlich besteht kein Grund zur Panik, so Axel Witte, Chef der auf Apotheken spezialisierten RST Steuerberatungsgesellschaft. Er weist allerdings darauf hin, dass sich in den Apotheken häufiger „Kassentricks“ eingeschlichen hätten, um beispielsweise Rückgaben einfacher zu verbuchen. Dabei würden zwar keineswegs Steuern hinterzogen, dennoch könnten solche Vorgänge zu Missverständnissen mit dem Finanzamt führen. „In Hinblick auf das geplante Gesetz sollten die Apotheken die Vorgänge an der Kasse genau unter die Lupe nehmen und eine einheitliche und unangreifbare Vorgehensweise implementieren“, so Witte. Was hier genau beachtet werden muss, wird in einer der nächsten Ausgaben der Apotheker Zeitung ausführlicher dargestellt.
„Ohnehin ist fraglich, wie das Gesetz aus dem parlamentarischen Verfahren herauskommt“, merkt Witte noch an. Denn immerhin müssen sich die Koalitionspartner erst einmal auf einen endgültigen Entwurf einigen. Und da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, haben dann auch noch die Bundesländer ein Wörtchen mitzureden. |
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