Gesundheitspolitik

Erbschaftsteuer gilt weiter

Verzögerung der Reform zunächst ohne Konsequenzen

TRAUNSTEIN (cha) | Wer gehofft hatte, dass eine fehlende Einigung der Politik auf eine Reform der Erbschaftsteuer bis zum 30. Juni 2016 dazu führen würde, dass diese ganz entfällt, wird nun enttäuscht. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts hat gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geäußert, dass eine fehlende Einigung zunächst keinerlei Konsequenzen habe.

Bekanntlich hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung als nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Zwischenzeitlich wurde nach zähem Ringen ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern gefunden, doch nun blockiert der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer die Neuregelung, indem er zusätzliche Erleichterungen zugunsten der Unternehmenserben fordert.

Unklar war bislang, was passiert, wenn keine Einigung bis zum 30. Juni erfolgt. Die Spekulationen reichten vom Verbot für Finanzämter, Erbschaftsteuer zu ­erheben, bis zum Wegfall der Vergünstigung für Betriebserben. Dass weder das eine noch das andere eintritt, sondern – wie auch im Urteil wortwörtlich vermerkt – das bisherige Recht bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar ist, hat nun Michael Allmendinger, Sprecher des Bundesverfassungsgerichts, gegenüber der FAZ klargestellt.

Privilegien für Betriebserben gefährdet

Falls jedoch nach dem 1. Juli ein Betroffener gegen seinen Steuerbescheid klagt und das Finanzgericht den Fall dem Verfassungsgericht vorlegt, könnte dieses theoretisch deutlich schärfer reagieren. So könnte der Senat die beanstandeten Privilegien für Betriebserben für nichtig ­erklären, wenn die Reform nicht komme. |

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