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Gesundheitspolitik
Erbschaftsteuer gilt weiter
Verzögerung der Reform zunächst ohne Konsequenzen
Bekanntlich hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung als nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Zwischenzeitlich wurde nach zähem Ringen ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern gefunden, doch nun blockiert der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer die Neuregelung, indem er zusätzliche Erleichterungen zugunsten der Unternehmenserben fordert.
Unklar war bislang, was passiert, wenn keine Einigung bis zum 30. Juni erfolgt. Die Spekulationen reichten vom Verbot für Finanzämter, Erbschaftsteuer zu erheben, bis zum Wegfall der Vergünstigung für Betriebserben. Dass weder das eine noch das andere eintritt, sondern – wie auch im Urteil wortwörtlich vermerkt – das bisherige Recht bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar ist, hat nun Michael Allmendinger, Sprecher des Bundesverfassungsgerichts, gegenüber der FAZ klargestellt.
Privilegien für Betriebserben gefährdet
Falls jedoch nach dem 1. Juli ein Betroffener gegen seinen Steuerbescheid klagt und das Finanzgericht den Fall dem Verfassungsgericht vorlegt, könnte dieses theoretisch deutlich schärfer reagieren. So könnte der Senat die beanstandeten Privilegien für Betriebserben für nichtig erklären, wenn die Reform nicht komme. |
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