Gesundheitspolitik

Kein gesundheitlicher Nutzen

Europarichter untersagen gesundheitsbezogene Werbung für Traubenzucker

TRAUNSTEIN (cha) | Da der Durch­schnittsverbraucher seinen Zuckerverzehr verringern soll, hat das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg dem Unternehmen Dextro Energy untersagt, bestimmte Werbesprüche zum gesundheitlichen Nutzen des Traubenzuckers zu verwenden.

Im Jahr 2011 hatte das deutsche Unternehmen Dextro Energy mit Sitz in Meerbusch bei Neuss für seine zu Würfeln verpackten Glucosetäfelchen bei der EU-Kommission die Zulassung verschiedener Gesundheitsaussagen, sogenannter „Health Claims“ beantragt. ­Dazu gehörten unter anderem „Glucose wird im Rahmen des ­normalen Energiestoffwechsels verstoffwechselt“, „Glucose trägt zu einem normalen Energiege­winnungsstoffwechsel bei“ oder „Glucose unterstützt die körper­liche Betätigung“.

Unterschiedliche Beurteilung durch EFSA und Kommission

Obwohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zu dem Ergebnis gekommen war, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glucose und dem Beitrag zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel nachweisbar sei, wurde der Antrag im Januar 2015 von der EU-Kommission abgelehnt. Die Angaben sendeten „ein verwirrendes und widersprüchliches Signal an die Verbraucher“, da sie zum Verzehr von Zucker aufriefen, obwohl allgemein eine Verringerung des Zuckerkonsums empfohlen werde.

Die gegen diese Ablehnung gerichtete Klage von Dextro Energy vor dem erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) blieb nun erfolglos. Laut den Luxemburger Richtern dürfe die EU-Kommission neben der Stellungnahme der EFSA auch andere Faktoren berücksichtigen.

Gegen die Entscheidung des EuG kann Dextro Energy sich in zweiter Instanz wehren. |

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