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DAZ aktuell
ADA und Adexa haben sich geeinigt
Rahmentarifvertrag steht – 85 Euro für Nachtnotdienst
„Längst überfällig“, so Adexa-Verhandlungsführerin Tanja Kratt, sei die Einigung auf eine verbesserte Vergütung im Nachtnotdienst gewesen. Für den zehnstündigen Zeitraum von 22 Uhr bis 8 Uhr morgens würden jetzt entweder 5,5 Stunden Freizeit gewährt statt bisher 3,5 Stunden – oder eine Vergütung von 85 Euro. Diese 85 Euro gelten einheitlich für alle drei vertretungsberechtigten Berufe und für jede Berufsjahresgruppe. Kürzungen bei Sonderzahlungen in wirtschaftlichen Notlagen sind künftig nur mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen vor Fälligkeit zulässig. Außerdem wurde festgeschrieben, dass Apothekeninhaber ihren PKA-Azubis die Kosten für die Ausbildung zum Ersthelfer erstatten müssen (§ 16).
Bis zuletzt war zwischen ADA und ADEXA die von den Arbeitgebern geforderte Neuregelung der Kündigungsfristen umstritten. Geeinigt hat man sich jetzt auf eine Kündigungsfrist, die nach der Probezeit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bis zu drei Monate betragen kann. Dieses Zugeständnis von Adexa sei vor allem der Situation derjenigen Apothekeninhaber geschuldet, die wegen des Fachkräftemangels Probleme haben, innerhalb der üblichen Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende neue MitarbeiterInnen zu finden. Kratt: „Selbstverständlich werden wir aber unsere Mitglieder darüber informieren, dass sie sich die Bindung an längere Fristen für ihre berufliche und private Planung gut überlegen sollten.“ |
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