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Wer profitiert soll zahlen!
Für die gesetzlichen Krankenkassen stellen die Rabattverträge bei Arzneimitteln ein enormes Sparpotenzial dar. Auf mehr als drei Milliarden werden die Einsparungen allein für das Jahr 2014 geschätzt, insgesamt sollen es seit 2007 fast zehn Milliarden Euro sein. Die exakten Zahlen werden nicht bekanntgegeben, genauso wenig wie die Rabatte auf einzelne Präparate oder Wirkstoffe. Nicht vergessen sollte man aber: Da die gesetzlichen Krankenkassen keine gewinnorientierten Unternehmen sind, steigern diese Einsparungen nicht die Gewinne irgendeines Konzerns, sondern die Versicherten – immerhin 70 der 82 Millionen Deutschen – profitieren direkt von diesen Einsparungen.
Gleichzeitig erfahren GKV-Versicherte die Rabattverträge nicht nur abstrakt als Einsparung ihrer Krankenkasse, sondern auch ganz konkret am eigenen Leib, wenn sie ein Arzneimittel verordnet bekommen. Denn in mehr als der Hälfte der Fälle bekommen sie eben nicht das Präparat ausgehändigt, das der Arzt ihnen aufgeschrieben hat, sondern das, für das die Krankenkasse die höchsten Nachlässe ausgehandelt hat. Und das kann eben heute das Produkt der Firma X und beim nächsten Mal das des Herstellers Y sein. Und unter Umständen sieht dann die Tablette anders aus, schmeckt plötzlich bitter oder ist gar eine Hartkapsel.
Hier kommt nun der abgebende Apotheker ins Spiel: In vielen Fällen kann er die Bedenken und Sorgen der Patienten ausräumen und sichert so letztendlich sowohl den Therapieerfolg wie die Einsparungen der Kasse. Deswegen kann man mit Fug und Recht behaupten, dass die Rabattverträge die Kompetenzen der Apotheker und ihre Rolle im Gesundheitssystem gestärkt haben. Auch, weil bei den Patienten der Eindruck entsteht, dass die Auswahl des konkreten Arzneimittels in der Apotheke stattfindet. Und natürlich auch, weil den Apothekern gleichzeitig das Instrument der Pharmazeutischen Bedenken eingeräumt wurde – bei der Präparateauswahl können dadurch pharmazeutische Aspekte mit berücksichtigt werden, die vor der Rabattvertrags-Ära unbeachtet bleiben mussten.
In hohem Maße problematisch ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die positiven Aspekte dieser tiefgreifenden Veränderungen in der Arzneimittelversorgung für die Apotheker in den Hintergrund treten, weil der zusätzliche Aufwand, den all diese Maßnahmen verursachen, in ihrer Entlohnung nicht berücksichtigt wird. Weder 2007, als die Rabattverträge flächendeckend eingeführt wurden, noch 2009, als erstmals die Hälfte der zulasten der GKV abgegebenen Arzneimittel rabattbegünstigt war, wurde die Honorierung der Apotheken angepasst. Bis heute bezahlt nur eine einzige Krankenkasse ein Extrahonorar, wenn die Apotheke wegen eines neuen Rabattvertrags einen ihrer Versicherten auf ein neues Präparat umstellen muss.
Und so muss man heute konstatieren, dass die positiven Auswirkungen der Rabattverträge durch eine einseitige Belastung der Apotheken erkauft werden, wie Uwe Hüsgen in seiner Analyse ab S. 20 erneut eindrücklich zeigt. Dass die Krankenkassen als Hauptprofiteure der Rabattverträge die Apotheker, die die Arbeit haben, für diese Arbeit nicht entlohnen, geschweige denn sie an den Profiten beteiligen, bleibt eine Ungerechtigkeit. Dass die Apotheken aber für Fehler bei der Umsetzung mit Nullretaxationen bedroht werden – das kann man eigentlich nur unverschämt nennen.
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