Praxis aktuell

Tupfer, Schere, Pflaster, …

Was in den Verbandkasten muss

Von Julia Borsch | In Deutschland ist es, wie in vielen anderen Ländern auch, an einigen Stellen Pflicht, ­einen Verbandkasten vorzuhalten. So schreibt beispielsweise die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass in Kraftfahrzeugen einer mitzuführen ist und auch in Betrieben müssen laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ­Erste-Hilfe-Materialien vorhanden sein. Für die Füllung gibt es ge­setzliche Mindeststandards.

Im Auto

Tab. 1: Inhalt des KFZ-Verbandkastens nach DIN 13 164 (Stand: 01/2014)
Artikel Stückzahl Produktbeispiele
Heftpflaster, DIN 13 019-A, Pflaster(-rolle) auf Spule mit Außenschutz; 5 m x 2,5 cm 1 PZN 02091372
Verbandpäckchen klein DIN 13 151-K; 3 m x 6 cmKompresse: 6 cm x 8 cm 1 PZN 01084602
Verbandpäckchen, DIN 13151-M; 4 m x 8 cmKompresse: 8 cm x 10 cm 2 PZN 01084619
Verbandpäckchen groß DIN 13151-G; 4 m x 10 cmKompresse: 10 cm x 12 cm 1 PZN 01084625
Verbandtuch, DIN 13 152-BR, 40 cm x 60 cm 1 PZN 03347098
Verbandtuch, DIN 13 152-A, 60 cm x 80 cm 1 PZN 03347106
Kompressen, 10 cm x 10 cmWundauflage steril, max. paarweise verpackt, saugfähig, 6 PZN 01407123 (5x2 Stück)
Fixierbinden, DIN 61 634-FB-6Einzeln, staubgeschützt verpackt, elastisch; 4 m x 6 cm 2 PZN 03664551
Fixierbinden, DIN 61 634-FB-8Einzeln, staubgeschützt verpackt, elastisch; 4 m x 8 cm 3 PZN 03664568
Dreiecktücher, DIN 13 168-DGgf. einzeln, staubgeschützt verpackt 2 PZN 03479517
Rettungsdecke, 210 cm x 160 cm 1 PZN 08717708
Erste-Hilfe-Schere, DIN 58 279-A 145 1 PZN 01479789
Einmalhandschuhe, DIN EN 455-1 bis -4 4 PZN 03383651
Erste-Hilfe-Broschüre 1
Feuchttücher zur Hautreinigung 2
14-teiliges Fertigpflasterset mit4 Wundschnellverbänden, DIN 13 019-E, 10 cm x 6 cm2 Fingerkuppenverband2 Fingerverband; 12 cm x 2 cm2 Pflasterstrips; 1,9 cm x 7,2 cm4 Pflasterstrips; 2,5 cm x 7,2 cm 1 PZN 10168870
Inhaltsverzeichnis 1

Die gesetzliche Verpflichtung, in Kraftfahrzeugen einen Verbandkasten dabei zu haben, ergibt sich aus § 35 h StVZO. So heißt es, dass in Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h (ausgenommen: Kraftomnibusse, Krankenfahrstühle, Motorräder, land- oder forstwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen) Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss. Wie dies genau auszu­sehen hat, regelt das Normblatt DIN 13 164, das zuletzt im Jahr 2014 den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst wurde. Allerdings dürfen Verbandkästen, die den alten Vorgaben aus dem Jahr 1998 entsprechen, sofern die Materialien noch nicht verfallen sind, weiterhin verwendet werden. Außerdem darf, so besagt es Absatz 4 des § 35 h StVZO, neben Verbandkästen nach DIN 13 164 auch anderes Erste-Hilfe-Material verwendet werden, sofern es „bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt“.

Welche Dinge in einem Verbandkasten nach DIN 13164 (Version Januar 2014) enthalten sein müssen, zeigt die Tabelle 1. Im Vergleich zur Version vom Januar 1998 wurden neu aufgenommen

  • ein 14-teiliges Fertigpflasterset,
  • ein kleines Verbandpäckchen,
  • zwei Feuchttücher zur Haut­reinigung

Gestrichen wurden:

  • ein Verbandpäckchen mittel,
  • ein Verbandtuch BR,
  • vier Wundschnellverbände nach DIN 13019-E 10 cm x 6 cm
  • die Möglichkeit Mullbinden als ­Alternative für Fixierbinden zu ­verwenden.

Im Betrieb

Tab. 3: Inhalt eines Verbandkastens für Betriebe nach DIN 13 157 bzw. 13 169
Artikel StückzahlDIN 13 157 StückzahlDIN 13 169 Produkt-beispiele
Heftpflaster, DIN 13 019-A, Pflaster(-rolle) auf Spule mit Außenschutz; 5 m x 2,5 cm 1 2 PZN 02091372
Wundschnellverbände, DIN 13 019-E, 10 cm x 6 cm 8 16 PZN 08891257
Fingerkuppenverband 4 8 Pflasterset PZN 03939551Pflasterset PZN 06577077
Fingerverband; 12 cm x 2 cm 4 8
Pflasterstrips; 1,9 cm x 7,2 cm 4 8
Pflasterstrips; 2,5 cm x 7,2 cm 8 16
Verbandpäckchen klein DIN 13 151-K; 3 m x 6 cmKompresse: 6 cm x 8 cm 1 2 PZN 01084602
Verbandpäckchen mittelDIN 13 151-M; 4 m x 8 cmKompresse: 8 cm x 10 cm 3 6 PZN 01084619
Verbandpäckchen groß DIN 13 151-G; 4 m x 10 cmKompresse: 10 cm x 12 cm 1 2 PZN 01084625
Verbandtuch, DIN 13 152-A, 60 cm x 80 cm 1 2 PZN 03347106
Kompressen, 10 cm x 10 cmWundauflage steril, max. paarweise verpackt, saugfähig 6 12 PZN 01407123 (5x2 Stück)
Augenkompresse 2 4 PZN 02733327 (5 Stück), PZN 03394554
Kälte-Sofortkompresse 1 2 PZN 09003684 PZN 04665340
Fixierbinden, DIN 61 634-FB-6Einzeln, staubgeschützt verpackt, elastisch, 4 m x 6 cm 2 4 PZN 03664551
Fixierbinden, DIN 61 634-FB-8Einzeln, staubgeschützt verpackt, elastisch; 4 m x 8 cm 2 4 PZN 03664568
Dreiecktücher, DIN 13 168-DGgf. einzeln, staubgeschützt verpackt 2 4 PZN 03479517
Rettungsdecke, staubgeschützt verpackt,Mindestmaße 210 cm x 160 cm, Dicke 12 µm 1 2 PZN 08717708
Erste-Hilfe-Schere, DIN 58 279-A 145 1 1 PZN 01479789
Einmalhandschuhe, DIN EN 455-1 bis-4, 4 8 PZN 03383651
Erste-Hilfe-Broschüre 1 1
Vliesstoff-Tuch; 20 cm x 30 cm 5 10
Folienbeutel, verschließbar, aus Polyethylen, 30 cm x 40 cm 2 4
Inhaltsverzeichnis 1 1

Die zweite Sorte von Verbandkästen, die einem im (Apotheken-)alltag häufig begegnet, sind Verbandkästen für Betriebe: Gesetzliche Grundlage hierfür sind die Arbeitsstättenverordnung bzw. die technischen Regeln für Arbeitsstätten. Je nach Art und Größe des Betriebes (Übersicht Tabelle 2) muss entweder ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13 157 oder ein großer nach DIN 13 169 vorgehalten werden:

In Verwaltungs- und Handelsbetrieben (hierzu zählen auch Apotheken)

  • bis zu einer Größe von 50 Beschäftigten ein kleiner Verbandkasten,
  • bei 51 bis 300 Beschäftigten ein ­großer Verbandkasten,
  • für jede weiteren 300 Beschäftigten ein weiterer großer Verbandkasten.

Der große und der kleine Verbandkasten unterscheiden sich lediglich in der Anzahl der Bestandteile. Statt einem großen Verbandkasten ist es daher auch zulässig, zwei kleine bereitzu­stellen. Welche Materialien enthalten sein müssen, zeigt Tabelle 3 (nächste Seite).

Regelmäßig überprüfen

Verbrauchte Materialien müssen so schnell wie möglich ersetzt werden. Die steril verpackten Bestandteile des Verbandkastens haben ein Ver­falldatum. Nach Ablauf müssen die entsprechenden Teile ausgetauscht werden. Aber auch Materialen ohne Verfalldatum sollten regelmäßig ­überprüft und von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden. So verliert beispielsweise der Klebstoff der Heftpflaster mit der Zeit seine Klebkraft, hohe Temperaturen im Auto begünstigen dies noch. Ebenso können die Einmalhandschuhe unter Umständen, wenn sie aus Naturlatex sind, mit der Zeit porös und somit unbrauchbar werden.

Steht der Austausch von Verbandmaterial an, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob eine komplette Neuanschaffung (evtl. auch nur der Füllung oder der steril verpackten Teile) möglicherweise kostengünstiger ist als der Ersatz einzelner Teile. Beispiele für Verbandkästen und Austauschsets für die Bestandteile mit Verfalldatum sowie für Füllungen zeigt Tabelle 4

Quelle: Zerbor – Fotolia.com

Der Begriff „Verbandkasten“ bezieht sich nur auf den Inhalt, das Behältnis spielt keine Rolle.

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Strafen

Gerät man in eine Verkehrskontrolle und wird dabei ein „Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material“ festgestellt, ­handelt es sich um eine Ordnungs­widrigkeit. Für die Person, die das Fahrzeug in Betrieb genommen hat, also den Fahrer, wird ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro fällig. Der Halter, „der die In­betriebnahme unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material angeordnet oder zugelassen hat“ wird mit 10 Euro zu Kasse gebeten. Bei der Hauptuntersuchung wird ein fehlender oder nicht vorschriftsmäßiger Verbandkasten als geringer Mangel eingestuft.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrszulassungs­ordnung (StVZO)

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage I

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.3)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Werden in Betrieben Pflichten zur ­Ersten Hilfe nicht oder schlecht erfüllt, ist je nach Sachlage mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen. Verantwortlich ist laut Gesetz der Arbeitgeber, also beispielsweise der Unternehmer oder sein gesetzlicher Vertreter, das ver­tretungsberechtigte Organ einer juristischen Person oder andere leitende Personen. Die Verantwortung kann aber auch schriftlich an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen werde werden. |

AutorinJulia Borsch, Apothekerin, Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Redakteurin bei der Deutschen Apotheker Zeitung.jborsch@deutscher-apotheker-verlag.de

Tab. 2: Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen
Betriebsart Zahl derBeschäftigten kleinerVerbandkasten großerVerbandkasten
Verwaltungs- undHandelsbetriebe 1 – 50 1
51 - 300 1
301 - 600 2
für je 300 weitere Beschäftigte +1
Herstellungs-,Verarbeitungsbetriebeundvergleichbare Betriebe 1 - 20 1
21 -100 1
101 - 200 2
für je 100 weitere Beschäftigte +1
Tab. 4: Verbandkästen und Füllungen (Beispiele)
komplett Füllung / Austauschsets*
kleiner VerbandkastenDIN 13 157 PZN 07665814PZN 03160715 Füllung PZN 07665837Füllung PZN 04588970Austauschset* PZN 07643623
großer VerbandkastenDIN 13 169 PZN 07665820 Füllung PZN 07665843Füllung PZN 06082080Austauschset* PZN 07643669
KFZ. Verbandkasten DIN 13 164 Mini Auto-Verbandtasche PZN 01317420Auto-Verbandkasten PZN 03794213 Füllung PZN 06082074Austauschset* PZN 06964733
*Austauschset für Produkte mit Verfalldatum

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