Wichtige Mitteilungen

Bitte melden Sie Qualitätsmängel!

Hinweis

Aktuelle Meldungen der AMK

Der Arzneimittelkommission der ­Deutschen Apotheker (AMK) lagen bis zum Redaktionsschluss der Deutschen Apotheker Zeitung in dieser Woche (16. Februar 2015) keine Information der Behörden, Institutionen und Hersteller sowie Meldungen über Chargenüberprüfungen, Chargenrückrufe und ­Rückrufe vor.

Die Wichtigen Mitteilungen erhalten wir von der

Arzneimittelkommissionder Deutschen ApothekerJägerstraße 49/5010117 Berlin

Telefon (0 30) 4 00 04-5 52Fax (0 30) 4 00 04-5 53E-Mail: amk@arzneimittelkommission.de

Wichtig: Bitte senden Sie keine von Rückrufen/Chargenrückrufen betroffenen Arzneimittel an die AMK!

Information der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker

Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, bei der Ermittlung, Erkennung und Erfassung von Arzneimittelrisiken mitzuwirken. Melden Sie deshalb an die AMK bitte Verdachtsfälle von Qualitätsmängeln, die zu den Arzneimittelrisiken zählen.

Den Berichtsbogen zur Meldung von Verdachtsfällen auf Qualitätsmängel finden Sie auf der Homepage der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) unter www.arzneimittelkommission.de. Vorzugsweise sollte der Melde­bogen als Online-Formular ausgefüllt und an die Geschäftsstelle der AMK versendet werden. Nach Versenden des Online-Meldebogens wird Ihnen für Ihre Unterlagen eine Kopie per E-Mail zugesendet. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Meldebogen als PDF-Datei auszudrucken und wahlweise elektronisch oder handschriftlich ausgefüllt per Fax oder Post zu versenden. Bitte achten Sie darauf, die Meldebögen möglichst vollständig auszufüllen. Soll ein Reklamationsmuster an die AMK-Geschäftsstelle eingesandt werden, dann legen Sie bitte der Sendung eine ­Kopie des Berichtsbogens bei. Der Verpflichtung nach § 21 Nummer 3 der Apothekenbetriebsordnung zur Meldung an die zuständige Behörde im Falle einer ­gerechtfertigten Annahme auf einen herstellerbedingten Qualitätsmangel kommen Sie nach, indem Sie den AMK-Berichtsbogen gleichzeitig der betreffenden Behörde übermitteln.

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