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Aus den Ländern
Bayerische Apothekerversorgung
Landesauschusssitzung mit Wahlen und aktuellen Daten
Der Landesausschuss wählte den Vorstand für die Amtsperiode 2015 – 2018:
Vorsitzender: Thomas Benkert,
1. Stellvertreter: Dr. Andreas Kiefer,
2. Stellvertreter: Dr. Günther Hanke,
3. Stellvertreter: Manfred Saar.
Sodann wählte er in den Verwaltungsausschuss der Bayerischen Apothekerversorgung für dieselbe Amtsperiode:
aus Bayern: Thomas Benkert, Johannes Metzger, Cynthia Milz, Jutta Rewitzer,
aus Baden-Württemberg: Dr. Günther Hanke, Dr. Peter Kaiser,
aus Rheinland-Pfalz: Dr. Andreas Kiefer,
aus dem Saarland: Manfred Saar.
Das Geschäftsjahr 2014 endete mit folgenden Zahlen (Stichtag 31.12.2014):
- Anwartschaftsberechtigte 28.236
- Aktive Mitglieder 25.656
- Versorgungsempfänger 10.947
- Versorgungsaufwand 228,2 Mio. €
- Beitragseinnahmen 205,4 Mio. €
- Kapitalanlagen 7538,5 Mio. €
- Kapitalerträge (netto) 285,8 Mio. €
- Durchschnittsverzinsung (GdV) 3,75%
- Versicherungstechnische Rückstellung 7649,3 Mio. €
- Bilanzsumme 7697,3 Mio. €
- Gesamtkostensatz 1,90%
Der Landesausschuss stimmte dem von der Bayerischen Versorgungskammer als Geschäftsführungsorgan aufgestellten Jahresabschluss 2014 zu und entlastete die Geschäftsführung.
Der Geschäftsbericht 2014 steht auf der Homepage des Versorgungswerks: www.bapv.de > BApV im Überblick > Geschäftsdaten.
Der Landesausschuss beschloss, die vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014 erworbenen Anwartschaften sowie die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 erworbenen Rechnungspunkte, denen ein Rechnungszins von 2,5% zugrunde liegt, zum 1. Januar 2016 um 0,75% zu erhöhen. Auf weitere Dynamisierungen verzichtete er vor dem Hintergrund weiterhin nachhaltig niedriger Zinserwartungen bei festverzinslichen Papieren.
Der Landesausschuss beschloss folgende Satzungsänderungen:
- Festsetzung des Rentenbemessungsfaktors für das Jahr 2016 auf 1,0000,
- Anpassung der beitragsrechtlichen Vorschriften an die Neuregelung der Beitragsübernahme für die Bezieher von Krankengeld sowie die Beitragsübernahme bei Pflegeunterstützungsgeld,
- Anpassungen der Bestimmungen über die Fälligkeit und Tilgung der Beiträge und Nebenforderung an die Verwaltungspraxis,
- redaktionelle Änderungen.
Die Neuerungen treten nach der erforderlichen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Der Landesausschuss billigte die Wirtschaftsplanung 2016. |
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