Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Deutsches Homöopathisches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)

Vom 16. November 2015 (BAnz AT 27.11.2015, B4)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM – Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat mehrere Entwürfe zu Monografien und eine Reagenzienbeschreibung erstellt. Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).

Revidierte Monografien

  • Helleborus niger
  • Picrasma excelsa, Quassia amara

Neue Reagenzienbeschreibung

  • Convallatoxin RH
  • Cymarin RH

Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monografien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 27. Januar 2016 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 16. November 2015

65.1.02 – 3662 – H7425 – 666763/15

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Prof. Dr. Karl Broich


* Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 27.11.2015, B4)


Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: Verordnungsfähige Medizinprodukte

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 26. November 2015 (BAnz AT 26.11.2015, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (AMOTM ENDOSOLTM)“ vom 10. November 2015 abgedruckt.**


Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Anlage X

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Dezember 2015 (BAnz AT 02.12.2015, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Anlage X – Aktualisierung von Vergleichsgrößen Urologische Spasmolytika, Gruppe 1, in Stufe 3 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 15. Oktober 2015 abgedruckt.**

** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.


Berlin

Apothekerversorgung: Wahlergebnis

Im Amtsblatt Berlin Nr. 47 vom 20. November 2015 wurde folgende Bekanntmachung aus dem Bereich der Apothekerversorgung Berlin abgedruckt:

„Ergebnis der Wahlen für die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses“ vom 2. November 2015.


Hessen

Landesapothekerkammer und Versorgungswerk: Haushaltsplan 2016

Die Landesapothekerkammer Hessen gibt folgende Veröffentlichung bekannt:

Haushaltsplan 2016 der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes

Der von der Delegiertenversammlung beschlossene Haushaltsplan 2016 der Landesapothekerkammer Hessen mit Anlagen liegt für die Kammerangehörigen vom 04.01.2016 bis 15.01.2016 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Kammergeschäftsstelle, Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt, zur Einsicht aus.

Der von der Delegiertenversammlung beschlossene Haushaltsplan 2016 des Versorgungswerkes der Landesapothekerkammer Hessen mit Anlagen liegt für die Mitglieder des Versorgungswerkes vom 04.01.2016 bis 15.01.2016 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes, Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt, zur Einsicht aus.

Landesapothekerkammer Hessen

gez. Ulrich Laut

Geschäftsführer


Sachsen

Bekanntmachungen der Landesapothekerkammer

Die Sächsische Landesapothekerkammer gibt folgende Veröffentlichungen bekannt:

  • „Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer (BeitrO)“ vom 1. Dezember 2015,
  • „Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und für die Mitglieder der Ausschüsse für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (EntschO BBiA)“ vom 1. Dezember 2015,
  • „Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer (GebO)“ vom 1. Dezember 2015.

Sie finden diese Texte im Wortlaut auf der DAZ.online-Seite unter „Apotheke & Politik“ > „Recht und Gesetz“ > „Kammern und Verbände“ zum Herunterladen.


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.