Aus den Ländern

Satzungsänderungen, Haushalt, ­Notdienstportal

Zehnte Sitzung der 15. Vertreterversammlung der LAK Baden-Württemberg

STUTTGART (diz) | Die zehnte Sitzung der 15. Vertreterversammlung der LAK Baden-Württemberg war geprägt vom Rechnungsabschluss 2014, vom Haushalt für das Rechnungsjahr 2016 und von zahlreichen notwendig gewordenen Satzungs­änderungen. Die Diskussionen verliefen ruhig und konstruktiv, die Beschlüsse wurden überwiegend einstimmig oder mit großer Mehrheit gefasst.

Notdienstportal erfolgreich freigeschaltet

Präsident Günter Hanke gab in seinem Bericht einen Überblick über die aktuellen berufspolitischen Fragen. Um die Mitwirkung des Apothekers beim Medikationsplan zu verankern, habe man bei Vertretern des Bundestags nachgefasst und Kontakt mit dem Bundesgesundheitsministerium aufgenommen. Obwohl die Abgeordneten von der Notwendigkeit überzeugt sind, dass der Apotheker aktiv in die Erstellung eines Medikationsplans eingebunden wird, mauern die Krankenkassen. Mehr Erfolg hatte man dagegen bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie in die Bundes­apothekerordnung. Hier hat der Bundesrat Ergänzungen vorgeschlagen, die die Vielfalt der Tätigkeitsbereiche eines Pharmazeuten berücksichtigen.

Hanke freute sich, dass das neue Notdienstportal mit den hinterlegten Notfallpraxen erfolgreich freigeschaltet werden konnte. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg habe alle Notfallpraxen des Landes über das LAK-Portal unterrichtet, sodass sie ihre Patienten über die diensthabenden Apotheken im Umkreis der Notfallpraxis informieren können. Ab 1. Dezember können Apothekenleiter zusätzlich die geheimen Rufnummern der Notfallpraxen über die LAK-Homepage abrufen, falls dringende Rücksprachen mit den Praxen notwendig werden. Allerdings, so Hanke, dürfen diese Telefonnummern auf keinen Fall an Patienten weitergegeben werden.

Zuspruch findet das baden-württembergische Modell der akademischen Ausbildungsapotheke, es habe sich bewährt. Derzeit gibt es bereits Diskussionen auf der Ebene der Bundesapothekerkammer über eine bundesweite Einführung, allerdings sollte die Ausbildung dann – und darauf wies Hanke besonders hin – auf dem gleichen hohen Niveau ablaufen wie in Baden-Württemberg. Ein Vorteil für diese Apotheken ist, dass sie größere Chancen haben, Pharmazeuten im Praktikum zu bekommen.

Fotos: S. Möbius, LAK

Dr. Günther Hanke, Präsident der LAK Baden-Württemberg: Das Modell der akademischen Ausbildungsapotheke hat sich bewährt.

Zum Thema pharmazeutischer Nachwuchs merkte Hanke an, dass es durchaus Probleme gebe, Personal zu finden, aber theoretisch gebe es eine ausreichend große Zahl, um die ausscheidenden Kollegen zu ersetzen. Die Zahl der Studienplätze habe sich in Baden-Württemberg seit 2006 um 75 auf aktuell 275 erhöht. Auch die PTA-Ausbildung ist in Baden-Württemberg durch staatliche und private Schulen gesichert. Seit 2005 seien acht weitere Schulen hinzugekommen, hier sei ­Baden‑Württemberg „eine Insel der Glückseligen“, so Hanke.

Vizepräsidentin Karin Graf berichtete von ihren vielfältigen berufspolitischen Aktivitäten und Gesprächen. Keinen Erfolg allerdings habe das Gespräch mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD, Hilde Mattheis, gebracht, die nach wie vor eine Arzneimittelabgabe der Ärzte im Notdienst befürworte. In eigener Sache merkte Graf an, dass sie aus Altersgründen im Frühjahr nicht mehr für die Vertreterversammlung kandidieren wolle.

Aus der Geschäftsstelle

Einen Überblick über die Arbeit der Geschäftsstelle gab LAK-Geschäftsführer Dr. Karsten Diers. So musste sich die Geschäftsstelle beispielsweise um die Aufstellung eines neuen Logos vor dem Kammergebäude, aber auch um die Umsetzung des Brandschutzgutachtens, um Engpässe im Notfalldepot, um den Aufbau von Strukturen für die Sprachkenntnisprüfung, um die Novelle des Heilberufskammergesetzes und um vieles mehr kümmern. Zufrieden zeigte sich Diers mit dem Zulauf zu den Fortbildungsveranstaltungen der Kammer. Hier habe man mit über 15.000 Teilnehmern einen neuen Rekord erzielt. Auch das Webinar-Angebot werde sehr gut genutzt.

Kammerjustiziar Uwe Kriessler informierte über die Gerichtsverfahren der LAK. So laufe derzeit ein Verfahren im Hilfsmittelbereich: Ein Unternehmen werbe mit einem unzulässigen Zuzahlungsverzicht. Kriessler stellte in seinem Bericht außerdem heraus, dass der Vorstandsbeschluss aus 2014, das Internetportal der LAK für Leiter von Offizin-, Filial- und Krankenhausapotheken zu erweitern, umgesetzt sei. Ab 1. Dezember wird es möglich sein, die Apotheken- und Personaldaten im Portal einzugeben und zu ändern, ebenso Jahrespersonalmeldungen abzugeben oder Anträge auf Weiterbildungsstätten zu stellen und vieles mehr.

Auf große Zustimmung stieß der Versand des Fortbildungs-Newsletters über den WhatsApp-Dienst, wie Stefan Möbius, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kammer, berichten konnte. Auch die Bereitstellung von Infomaterialien zur Beratung von Flüchtlingen wurde positiv aufgenommen. Kommunale Gesundheitskonferenzen sollen in Baden-Württemberg in allen Stadt- und Landkreisen verpflichtend sein. Mittlerweile gebe es bereits 37, in 31 von ihnen seien bereits Apotheker vertreten, wie Möbius erläuterte.

Haushalt im Lot

Der Haushaltsumfang von 7,8 Mio. Euro sei im Lot, wie Christoph Gulde zum Rechnungsabschluss 2014 berichtete. Um die anstehenden Brandschutzauflagen umzusetzen, habe man Rücklagen in Höhe von 1,1 Mio. Euro gebildet. Rechnungsführer und Vorstand wurden einstimmig entlastet.

Den Haushaltsentwurf 2016 stellte Peter Kaiser vor. Der Haushalt ist ausgeglichen, die Kammer schuldenfrei, der Hebesatz konnte gesenkt werden. Wie Hanke auf Nachfrage anmerkte, werde man die Beiträge im nächsten Jahr überprüfen: „Wir sind da schon an der Obergrenze und wollen nicht die Ab­zocker sein.“ 950 Euro pro 1 Mio. Euro Umsatz sei nicht zu viel. Unverändert blieb auch der jährliche Kammerbeitrag, der derzeit bei 204 Euro liegt, für Beschäftigte bis 21 Stunden pro Woche bei 126 Euro und für über 65-Jährige oder Rentner bei 72 Euro. Die Festsetzung der Beiträge und der Umlage wurde mit nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen, ebenso wurde der Haushaltsplan genehmigt.

Ruhige und konstruktive Sitzung der Vertreterversammlung der LAK Baden-Württemberg. Über eine Änderung der Beiträge soll erst in der nächsten Sitzung ­diskutiert werden.

Satzungsänderungen

Wie Justiziar Kriessler erläuterte, ­stehen Änderungen des Heilberufe-Kammergesetzes an. So soll nun durch eine Änderung der Beitragsordnung ein Passus gestrichen werden, wonach Mitglieder, die ihren Beruf nicht mehr aktiv ausüben und auf ihr Wahlrecht verzichten, beitragsfrei gestellt werden. Kriessler legte der Vertreterversammlung nahe, zu beschließen, dass diese rund 1400 Mitglieder, die ihren Wahlverzicht erklärt haben, auch weiterhin beitragsfrei bleiben sollten. Die Vertreterversammlung folgte diesem Vorschlag mit überwiegender Mehrheit. Angenommen wurden außerdem eine Änderung der Gebührenordnung, die die Erstellung von Gutachten zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Ausbildung ausländischer Apotheker betrifft, und eine Änderung der Weiterbildungsordnung, die u. a. die Ak­tualisierung einzelner Weiterbildungsziele vorsieht und die Einführung des Bereichs Infektiologie.

Angenommen wurde auch eine Änderung der Aufwandsentschädigungs- und Reisekostenerstattungsverordnung, die eine Änderung bei der Entschädigung bei PKA-Prüfungen vorsieht.

Ausführlich diskutierte die Vertreterversammlung eine vorgesehene Änderung der Hauptsatzung, die sich mit der Zusammensetzung des Haushaltsausschusses befasste. Man suchte nach Möglichkeiten, zu verhindern, dass zu viele Vorstandsmitglieder im Haushaltsausschuss vertreten sind. Der Proporz zwischen Angestellten und Selbstständigen habe sich allerdings bewährt und sollte nicht geändert werden, so die überwiegende Meinung. Letztlich stimmte die Mehrzahl der Vertreter für die Beibehaltung des Proporzes.

Die nächste Sitzung der Vertreterversammlung findet am 28. Juni 2016 statt. |

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