Aus den Ländern

Dobbert fordert Taten statt Sonntagsreden

Kammerversammlung der Landespothekerkammer Brandenburg

POTSDAM (ks) | Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg, erwartet von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, dass er seinen Worten Taten folgen lässt. Nach der mitreißenden Rede Schmidts beim Deutschen Apothekertag hatte Dobbert einen „Ruck durch die ABDA-Führung“ erhofft.
Foto: DAZ/ks

Der mangelnde Berufsnachwuchs beschäftigte die Apotheker auch in dieser Kammerversammlung.

In seinem Bericht anlässlich der Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg am 18. November in Potsdam rechnete der Präsident einmal mehr mit der ABDA ab. Er sei 2012 nicht zur Wahl des Kammerpräsidenten angetreten, „um zu sehen, wie die ABDA-Spitze in einen Schönheitsschlaf verfällt, um hin und wieder mal aufzuwachen, um eine begeisternde Rede zu halten und sich dann mit Standing Ovations feiern zu lassen“, sagte Dobbert. Doch in den letzten drei Jahren hat sich die ABDA aus seiner Sicht vor allem mit sich selbst beschäftigt: Ein Leitbild wurde erarbeitet, eine neue Bleibe gesucht, die Töchter wurden umstrukturiert – und jetzt wird online das Berufsbild diskutiert. Dies alles sei sicher richtig und wichtig, ­betonte der Kammerpräsident. Aber es helfe nicht dabei, dass Apothekeninhaber ihre Mitarbeiter zukünftig entsprechend bezahlen können und von der Selbstausbeutung wegkommen.

Die politischen „Erfolge“ 2015

Die berufspolitischen Erfolge des ­Jahres 2015 findet Dobbert eher mager. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz brachte zwar einen gesetzlich fest­gesetzten Apothekenabschlag von 1,77 Euro pro Rx-Arzneimittel und eine Neuregelung zum Entlassmanagement. Doch die ABDA hatte weitaus mehr Forderungen – darunter nicht zuletzt die Anpassung der Honorierung und die BtM- und Rezepturvergütung. Dobbert fragt sich, ob der Geschäftsführende Vorstand der ABDA nicht im Vorfeld gewusst hat, dass diese mit einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung einhergehen und damit der Zustimmung des Bundesrats bedürfen?

Das nun vom Bundeswirtschaftsministerium ausgeschriebene Forschungsvorhaben in Sachen Apothekenhonorar macht Dobbert ebenfalls wenig Hoffnung: Im März 2016 soll der Zuschlag erteilt werden – die Laufzeit des Projektes sei auf 18 Monate angelegt. Angesichts der Bundestagswahl im September 2017 könnte man denken, dass das Projekt gänzlich in der Schublade verschwindet, weil die derzeitige Regierung nicht mehr zu einer Entscheidung kommt.

Auch weitere Gesetzgebungsverfahren enttäuschten: Beim Präventionsgesetz habe die Bundesregierung die Chance verpasst, den enormen Nutzen der Apotheker in diesem Bereich zu erkennen und einfließen zu lassen, so Dobbert. Beim E-Health-Gesetz drohe den Apothekern das Fiasko, dass sie bei der Erstellung des Medikationsplanes nicht berücksichtigt werden sollen. Auch dem Papier-Medikationsplan blickt der Kammerpräsident äußerst skeptisch entgegen.

Enttäuschte Erwartungen

Nach der „wirklich guten“ und ­eloquenten Rede Schmidts beim ­Deutschen Apothekertag in Düsseldorf habe er gedacht, dass nun ein „Ruck durch die ABDA-Führung geht“, so Dob­bert. Dass sie die wirklich wichtigen Dinge anpackt, die Apothekern tagtäglich unter den Nägeln brennen – also das, wofür die Standesvertreter eigentlich gewählt sind. Doch was geschieht? Die ABDA packt ihre Koffer und zieht erst einmal um – und beschäftigte sich mit ihrer Umstrukturierung in einen eingetragenen Verein. Dies sei zwar nachvollziehbar, wenn damit wirklich Mehrkosten beim Erwerb des neuen Apothekerhauses gespart werden können. Allein der Zeitpunkt macht Dobbert stutzig: Stellt man wirklich erst heute fest, dass man als nicht eingetragener Verein wohlmöglich doppelte Grunderwerbssteuer zahlen muss? Sei dies denn niemandem schon beim Erwerb des Mendelssohn-Palais aufgefallen? Jetzt ist die Zeit zur Beschlussfassung knapp.

Studiengang Pharmazie in Brandenburg bleibt Thema

Was das eigene Bundesland betrifft, so berichtete Dobbert von seinen fortwährenden Bemühungen um einen Studiengang Pharmazie in Brandenburg. Im September habe man mit der brandenburgischen Gesundheitsministerin Diana Golze (Die Linke) darüber gesprochen, wie Fachkräfte im Land gesichert werden können. „Frau Golze hat unsere Bedenken aufgenommen, und wir hatten nicht das Gefühl, dass sie einer Einrichtung eines solchen Studiengangs ablehnend gegenübersteht“, so Dobbert. Er glaubt auch, dass die Ministerin erkannt habe, wie wichtig PTA in den Apotheken sind. Allerdings habe sie hinsichtlich der Finanzierung der PTA-Schule in Eisenhüttenstadt über 2016 hinaus keine verbindliche Zusage geben können.

An die Adresse der bei der Kammerversammlung anwesenden Leiterin des Referats für Apotheken, Arzneimittel, Gesundheits- und Heilberufe beim Brandenburgischen Sozialministerium, Kathrin Küster, richtete Dobbert ebenfalls eine Bitte: Schon 2010 hatten alle Heilberufskammern einen konsentierten Änderungsvorschlag für das Heilberufegesetz vorgelegt. Dabei ging es etwa um eine Verlängerung der Legislaturperiode für alle Heilberufskammern oder um eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage, dass sich ein Kammermitglied seiner berufsrechtlichen Verantwortung entziehen kann, indem es schlicht den Kammerbezirk wechselt. Trotz verschiedener Änderungen, die seitdem an dem Gesetz vorgenommen wurden, seien diese Vorschläge der Kammern bislang nicht aufgenommen worden. Küster versicherte daraufhin ihrerseits, dass das Ministerium die Angelegenheit durchaus im Blick habe und hier tätig werden wolle. Allerdings entscheide die Regierung, wann sie ihre Gesetze macht. Und die Gesetze würden auch nicht von den Kammern geschrieben.

Zoff ums Apothekerhaus

Für Diskussionsstoff sorgte in der Kammerversammlung zudem die Zukunft des gemeinsamen Apothekerhauses von Kammer und Verband. Schon vor einem Jahr war dies ein Reizthema. Es geht um eine Erweiterung des be­stehenden Hauses auf dem Nachbargrundstück. Für dieses hat die Kammer einen Erbbaupachtvertrag abgeschlossen – denn aus kommunalpolitischen Gründen war ein Kauf zunächst nicht möglich. Schon dagegen hatte sich der Verband gestellt. Dennoch einigte man sich letztlich darauf, dass Kammer und Verband eigene Pläne erstellen lassen, wie das Nachbargrundstück genutzt werden kann. Nach dem gegenwärtigen Bebauungsplan ist nur eine eingeschränkte Nutzung vorgesehen – ein Wohnhaus etwa ist tabu. Das Für und Wider der Entwürfe beider Seiten sollte dann gemeinsam erörtert werden. Mitte Oktober war dazu ein Termin angesetzt, der jedoch ergebnislos blieb. Mittlerweile ist laut Dobbert ein Kauf doch möglich – und zwar zu einem aus seiner Sicht äußerst attrak­tiven Preis. Doch der Verband zögert zum Leidwesen der Kammer weiterhin. Er will dem Kauf nur zustimmen, wenn der Bebauungsplan geändert wird und das Grundstück tatsächlich umfassend zur Erweiterung genutzt werden kann. Bei der Kammer ist man zuversichtlich. Zwar nicht im Hinblick auf den Bebauungsplan – aber auf das Ermessen, das der Gemeinde bei der Genehmigung von Bauwünschen zusteht. Daher will man nicht länger warten, bis ein klares Signal der Schwesterorganisation zum Kauf kommt. Ohne Gegenstimme und bei fünf Enthaltungen beschloss die Kammer­versammlung, dass die Kammer das Nachbargrundstück notfalls auch im Alleingang erwerben kann. |

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