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Ein neues Bild vom Apotheker

Online-Diskussion über Entwurf des künftigen Berufsbilds

STUTTGART (wes) | „Der Apotheker ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Er dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.“ Mit diesen Worten, die den § 1 der Bundes-Apothekerordnung wörtlich wiedergeben, beginnt der Entwurf des „künftigen Berufsbilds der Apotheker“. Dieser kann seit Sonntag, dem 1. November, im Internet gelesen und diskutiert werden.
Screenshot: DAZ

Seit Sonntag diskutieren die deutschen Apotheker ihr neues Berufsbild. Verabschiedet werden soll es dann im Frühjahr 2016.

Seit Sonntag ist die Internetseite berufsbild-apotheker.de freigeschaltet. In den vergangenen Wochen haben die Landesapothekerkammern allen ihren Mitgliedern einen Zugangscode zugeschickt, mit dem man sich – als Apotheker ausgewiesen – auf der Seite anmelden kann. Nachdem dies geschehen ist, kann man den Berufsbild-Entwurf abschnittweise kommentieren, so wie das auch bei der Leitbild-Diskussion in der zweiten Phase möglich war. Allerdings ist es auf der Seite nicht möglich, den Entwurf bequem „an einem Stück“ zu lesen. Jeder ­Abschnitt muss einzeln aufgerufen werden. Möchte man die bisher abgegebenen Kommentare dazu lesen oder eigene Anmerkungen machen, legt sich ein Feld genau über den zu kommentierenden Textabschnitt.

Warum ein neues Berufsbild?

Nach dem langwierigen und teilweise auch sehr kontroversen Leitbild-Prozess, der mit der Verabschiedung des Perspektivpapiers „Apotheke 2030“ durch den Deutschen Apothekertag 2014 endete, können die Apotheker nun also über ihr Berufsbild debattieren. Während sich das Perspektivpapier mit der Weiterentwicklung der Aufgaben der öffentlichen Apotheke beschäftigt, soll das Berufsbild die Tätigkeitsbereiche aller pharmazeutisch tätigen Apotheker in Deutschland umfassen. Dabei richtet es den Blick nicht in die Zukunft, sondern beschreibt eher den Status quo.

Mit der Verabschiedung des Perspektivpapiers rückte auch die Ausbildung der Apotheker in den Blickpunkt, immer wieder wird diskutiert, ob diese den heutigen Anforderungen, vor allem aber den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. ­Bevor jedoch über eine Änderung der Approbationsordnung sinnvoll entschieden werden könne, müsse eine „Bestandsaufnahme der heute schon von Apothekern geleisteten Tätigkeiten“ gemacht werden, wie der Präsident der Bundesapothekerkammer Andreas Kiefer kürzlich meinte. Diese Bestandsaufnahme werde mit der nun gestarteten Diskussion über das Berufsbild erhoben.

Wie sein Vorgänger, die aktuelle Version des Berufsbilds, ist auch der neue Entwurf in die Tätigkeitsbereiche Öffentliche Apotheke, Krankenhaus, Pharmazeutische Industrie, Prüfinstitutionen, Wehrpharmazie, Öffentliche Gesundheitsverwaltung, Pharmazie an der Universität sowie Theoretische und Praktische Aus­bildung der Gesundheitsfachberufe in der Pharmazie gegliedert. Diesen acht Kapiteln ist eine Präambel ­vorangestellt, die quasi in einer Kurzform das Selbstverständnis der Apotheker und ihre Aufgaben ­zusammenfasst.

Selbstverständnis der Apotheker

Nach dem Entwurf sind Apotheker „Angehörige eines Heilberufs und Freien Berufs“, weil sie aufgrund ­ihrer besonderen fachlichen Qualifikation „persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige geistig-ideelle Leistungen im gemeinsamen Interesse der Patienten und der Allgemeinheit“ erbringen. Jeder ­Apotheker, der eine pharmazeutische Tätigkeit ausübt, hat den Auftrag, „die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen“. Dabei übernimmt er pharmazeutische Verantwortung für die Sicherheit und Optimierung der Arzneimitteltherapie. Außerdem haben die Apotheker den Auftrag, die Arzneimittelversorgung so zu gestalten, dass der richtige Patient

  • das richtige Arzneimittel
  • in der richtigen Dosierung
  • in der richtigen Arzneiform
  • zum richtigen Zeitpunkt
  • mit der richtigen Information und
  • richtig dokumentiert

erhält.

Der Entwurf der Präambel enthält bereits die umstrittene Aufzählung der pharmazeutischen Tätigkeiten aus der neuen Bundes-Apothekerordnung. Trotz Protestes der ABDA hat das Bundesgesundheitsministerium Mitte Oktober eine Änderung dieser Verordnung beschlossen. Zukünftig soll – einer EU-Richtlinie folgend – die „Ausübung des Apothekerberufs“ in der Bundes-Apothekerordnung deutlich detaillierter definiert werden. Kritiker befürchten, dass Aufgaben, die sich auf der zehn Punkte umfassenden Liste nicht wiederfinden, nicht mehr als pharmazeutische Tätigkeiten anerkannt werden könnten.

Patientenwohl im Mittelpunkt

Im Kapitel „Tätigkeitsbereich Öffentliche Apotheke“, der die meisten Apotheker betrifft, kann man den Einfluss des Perspektivpapiers auf den Berufsbild-Entwurf deutlich wahrnehmen. Das heutige Berufsbild beginnt mit den Worten „Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Apothekers in der öffentlichen Apotheke steht die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.“ Nach dem Entwurf heißt es zukünftig: „Der Apotheker in der öffentlichen Apotheke hat die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, aber auch Medizinprodukten und die Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen. Das Wohl des Patienten steht im Mittelpunkt seines Handelns.“ Hier ist der Einfluss des Perspektivpapiers, das den Patienten in den Mittelpunkt der Berufsausübung in der Apotheke stellt, deutlich spürbar. Ebenfalls sieht man diesen Einfluss daran, dass die Ärzte nicht mehr als eigene Gruppe auftauchen, die der Apotheker informiert und berät. Im Entwurf ist nun vom „heilberuflichen Netzwerk“ die Rede, mit dem der Apotheker kollegial zusammenarbeitet, „um die Arzneimitteltherapie zu optimieren“.

Die Tätigkeiten der Apotheker in der öffentlichen Apotheke werden dann weiter unterteilt in „Versorgung“, „Information und Beratung“, „Herstellung, Prüfung und Qualitätssicherung“ sowie „weitere Aufgaben“. Die „neue“ apothekerliche Dienstleistung „Medikationsmanagement“ wird unter dem Punkt „Information und Beratung“ aufgeführt. Dabei analysiert der Apotheker „kontinuierlich die gesamte Medikation des Patienten – einschließlich der Selbstmedikation – mit dem Ziel, arzneimittelbezogene Probleme zu vermeiden bzw. zu erkennen und zu lösen und so die Effektivität und Effizienz der Arzneimitteltherapie zu erhöhen. Er ist dabei in Verordnungsprozesse und Therapieverläufe einbezogen.“

Diskussion nur innerhalb der Kammerbezirke

Wie schon bei der Online-Diskussion des Leitbilds findet auch die des Berufsbilds nur innerhalb der Grenzen des Kammerbezirks statt. Anders als bei der teilweise hitzigen Leitbild-Debatte ist es in der Berufsöffentlichkeit bisher um das neue Berufsbild eher ruhig gewesen.

Die Online-Plattform www.berufsbild-apotheker.de ist den ganzen November über für die Kommentierung des Entwurfs und die Diskussuion dieser Kommentare freigeschaltet. Anschließend wertet die Berufsbild-Arbeitsgruppe die Kommentare aus und arbeitet sie in den Entwurf ein.

Dieser Arbeitsgruppe gehören der Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, Gabriele Regina Overwiening (Präsidentin der Kammer Westfalen-Lippe) und Dr. Klaus Peterseim als Vertreter der klink- und heimversorgenden Apotheker an. Für die Apotheker an den Universitäten sitzt Prof. Dr. Bernd Clement in der Arbeitsgruppe, für die Krankenhausapotheker Dr. Steffen Amann sowie Gert Bernscher als Vertreter des öffentlichen Gesundheits- und Pharmaziewesens, Dr. Armin Hoffmann für die Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung, Dr. Michael Sprenger vom Bundesverteidigungsministerium für die Wehrpharmazie und Birgitt Robben als Vertreterin der Apotheker im ­Tätigkeitsbereich theoretische und praktische Ausbildung der Gesundheitsfachberufe.

Verabschiedet wird das neue Berufsbild dann von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer voraussichtlich im Frühjahr 2016, wie ein ABDA-Sprecher gegenüber der DAZ mitteilte. |

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