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DAZ aktuell
Vorratsdatenspeicherung abgelehnt
Am 16. Oktober hat der Deutsche Bundestag die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. „Gegen die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten bestehen generell gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Auf jeden Fall muss zum Schutz von Mandanten und Patienten die geplante Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten aller Berufsgeheimnisträger verhindert werden“, heißt es in einer gemeinsamen Resolution von Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer, Bundesrechtsanwaltskammer, Bundessteuerberaterkammer und Wirtschaftsprüferkammer.
Die Speicherung der Daten ermögliche die Erstellung aussagekräftiger individueller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile und die Aufdeckung von Entscheidungsabläufen. „Ob, wann und wie lange jemand z. B. mit einem Abgeordneten, Arzt, Apotheker, Journalisten, Rechtsanwalt oder Steuerberater Kontakt aufgenommen hat, unterliegt bereits dem Berufsgeheimnis und muss ohne jede Ausnahme vertraulich bleiben“, heißt es in der Resolution. Der freie, ungehinderte und vertrauliche Zugang zu medizinischer Versorgung, rechtlicher und wirtschaftlicher Beratung sowie Vertretung müsse uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Ein ungestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Berufsgeheimnisträgern und ihren Patienten und Mandanten sei essenziell für ein funktionierendes Gesundheitssystem und eine funktionierende Rechtspflege. |
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