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Deutscher Apothekertag 2015
Die Bewährungsprobe
Ein Kommentar von Doris Uhl
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte wohl den richtigen Riecher. In einem Interview, das die DAZ im Vorfeld des Deutschen Apothekertags mit ihm geführt hatte, ging er von einem Apothekertag der großen Einigkeit aus. Und in der Tat war eine bemerkenswerte Annäherung bis hin zum freundlichen Schulterschluss zwischen der ABDA und der Gruppe der Delegierten zu beobachten, die die ABDA nicht nur auf vergangenen Apothekertagen durchaus kritisch begleitet haben.
Beigetragen hat dazu sicher die rhetorisch brillante und ungewohnt kämpferische Rede des ABDA-Präsidenten, die in der unerwarteten Drohung gipfelte, Dienst nach Vorschrift zu machen, sollten die Gesetzlichen Krankenkassen weiterhin den Bogen überspannen.
Viel zu lange schon haben wir Apotheker uns von der Politik und den gesetzlichen Krankenkassen mit dem Nasenring durch die Manege führen lassen. Jetzt scheint auch die ABDA, die immer wieder auf Gespräche und Überzeugungsarbeit gesetzt hat, mit ihrem diplomatischen Latein am Ende zu sein. Berechtigte Forderungen wie Honoraranpassung, Honorierung von Sonderleistungen, Verbot von Importquote und Null-Retax, sie alle konnten nicht durchgesetzt werden. In wichtigen Gesetzen wie dem Präventions- und dem E-Health-Gesetz, die die Weichen für die künftige Versorgung von Patienten stellen, werden Apotheker nicht berücksichtigt. Ein „Weiter so!“ geht nicht mehr – das scheint jetzt wohl allen klar zu sein.
Am Ende des Deutschen Apothekertags haben alle, sowohl die eher kritischen Delegierten, aber auch die ABDA-Führungsriege, den konstruktiven Dialog gelobt. Jetzt müssen den freundlichen Worten Taten folgen. Und die erste Bewährungsprobe steht schon an: das vor der Verabschiedung stehende E-Health-Gesetz. Hier wird nach dem Willen der Bundesregierung den Apothekern beim Erstellen des Medikationsplans bislang nur eine Assistentenrolle zugebilligt. Ein fatales Signal für alle, denen die Arzneimitteltherapiesicherheit wirklich am Herzen liegt und die erkannt haben, dass dieses Ziel nur in enger Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker zu erreichen ist. Immer noch hofft unsere Standesvertretung, dass der Bundestag den E-Health-Gesetzentwurf korrigiert, Ärzte und Apotheker als gleichberechtigte Akteure verankert, und dass am Ende der Patient wählen kann, ob Arzt oder Apotheker seinen Medikationsplan erstellen soll.
Sollte das nicht geschehen, dann wäre hier eine wunderbare Gelegenheit, die neue Einigkeit zu demonstrieren und Dienst nach Vorschrift zu schieben. Im Klartext heißt das: keine Aktualisierung und Ergänzung des Medikationsplans durch Apotheker, ohne dass zuvor klar geregelt wird, zu welchen Konditionen dies zu geschehen hat. Auf den ersten Blick wird dieser Streit sicher auf dem Rücken der Patienten ausgetragen. Doch wenn diese Kröte ohne spürbare Gegenwehr geschluckt wird, dann ist in der Tat die Gefahr groß, dass am Ende des Tages mit Einführung des elektronischen Medikationsplans Apotheker wieder in die Röhre schauen und bei allen damit verbundenen zukünftigen Dienstleistungen wie Medikationsanalyse und Medikationsmanagement endgültig auf ihre Expertise verzichtet wird. Das ist dann wirklich zum Schaden der Patienten.
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