DAZ/Schelbert

Deutscher Apothekertag 2015

Der „Dritte Weg“ als Lösung?

Ein Kommentar von Christian Rotta

Warum ruft die ABDA nicht selbst einen Beirat zum G-BA ins Leben, der bei ihr angesiedelt ist? Ein solcher Beirat könnte eigenständig und unabhängig im Namen der deutschen Apothekerinnen und Apotheker zu arzneimittelbezogenen Fragen Stellung beziehen und sich vor dem Hintergrund fachlich-wissenschaftlicher Expertisen gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss auch versorgungs- und arzneimittelpolitisch positionieren und profilieren.

Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags

Wollen wir oder wollen wir nicht? Und wenn wir wollen: Wie wollen wir?

Bereits seit mehr als zehn Jahren wird auf Apothekertagen regelmäßig über das Verhältnis der „verfassten Apothekerschaft“ zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) diskutiert und darüber gestritten, ob eine Mitgliedschaft in dem Gremium und/oder seinen Unterausschüssen angestrebt werden sollte oder nicht. Hartnäckiger Befürworter eines größeren Einflusses auf den G-BA ist seit jeher die Apothekerkammer Nordrhein mit ihrem Präsidenten Lutz Engelen. Allerdings lehnte die Hauptversammlung vor zwei Jahren eine Mitgliedschaft der ABDA im G-BA ab. Ein weiterer Versuch beim letztjährigen Apothekertag scheiterte ebenfalls. Deshalb wählten Engelen und seine Kollegen aus Nordrhein dieses Jahr einen anderen Weg: Sie möchten den Gesetzgeber aufgefordert wissen, dem G-BA einen „Pharmazeutischen Beirat“ anzugliedern – ähnlich wie dies beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) der Fall ist. Damit sollten verstärkt notwendige pharmazeutische Impulse in die Beratungen des Bundesausschusses gegeben werden können. G-BA ja oder nein? Darüber entspann sich auf der Hauptversammlung eine bemerkenswerte Diskussion, bei der deutlich wurde, dass die Grundidee eines Pharmazeutischen Beirats viele Delegierte durchaus überzeugte.

Zweifel wurden eher hinsichtlich der politischen Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit des Beirats geäußert. Und in der Tat dürfte es illusorisch sein, anzunehmen, dass der Gesetzgeber beim G-BA ein „Apotheker-Institut“ nach Vorbild des IQWiG institutionalisiert. Bereits heute ist im G-BA und seinen Unterausschüssen kompetenter pharmazeutischer Sachverstand vorhanden (freilich meistens auf „GKV-Ticket“). Auch eine kurzfristige Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB V), die eine Mitgliedschaft der Apotheker im G-BA-Unterausschuss „Arzneimittel“ begründen würde, ist wenig wahrscheinlich.

Realistischer und erfolgversprechender könnte ein „Dritter Weg“ sein: Warum ruft die ABDA nicht selbst einen Beirat zum G-BA ins Leben, der bei ihr angesiedelt ist? Ein solcher Beirat könnte eigenständig und unabhängig im Namen der deutschen Apothekerinnen und Apotheker zu arzneimittelbezogenen Fragen Stellung beziehen und sich vor dem Hintergrund fachlich-wissenschaftlicher Expertisen gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss auch versorgungs- und arzneimittelpolitisch positionieren und profilieren. Der Vorteil eines solchen Beirats: Unabhängig von Entscheidungen des G-BA würden die Standpunkte und Erwägungen der verfassten Apothekerschaft in der Öffentlichkeit sehr viel deutlicher sichtbar. Bei den bisherigen (und wie in Düsseldorf bemängelt wurde: zu seltenen) ABDA-Stellungnahmen war dies nämlich in der Vergangenheit kaum der Fall.

Ein solcher ABDA-Beitrat zum G-BA, der fundierte und überzeugende Stellungnahmen abgibt, könnte ein erster Schritt sein, um sukzessive gegenüber dem wohl mächtigsten Gremium des deutschen Gesundheitswesens an Einfluss zu gewinnen und schließlich mit Sitz und Stimme zumindest in dem für Apothekerinnen und Apotheker maßgeblichen Unterausschuss „Arzneimittel“ vertreten zu sein. Dass ein solcher Weg beschwerlich und mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden ist, stimmt. Die ABDA rechnet bei einer G-BA-Mitgliedschaft – durchaus großzügig – mit zehn zusätzlichen Mitarbeitern im eigenen Haus. Entsprechend hoch dürfte der Aufwand bei der Etablierung eines bei der ABDA angesiedelten „G-BA-Beirats“ sein. Andererseits: Gehört es nicht zu den vornehmsten Aufgaben der ABDA und ihrer Mitgliedsorganisationen, im Namen der deutschen Apothekerinnen und Apotheker zu fachlichen und politischen Fragen rund um Arzneimittel und Apotheke Stellung zu nehmen?

Man darf gespannt sein, zu welchem Schluss der zuständige ABDA-Ausschuss kommt, an den der Antrag der Nordrheiner von der Hauptversammlung verwiesen wurde.

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