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Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“

Ein Kommentar von Dr. Andreas Ziegler

Viele Kolleginnen und Kollegen kennen das Problem: Ein Patient kommt mit einem Rezept, auf dem ein Arzneimittel verordnet wurde, das bereits seit Wochen oder gar Monaten nicht lieferbar ist. Unter dem Damoklesschwert der Retaxation versuchen die Apotheken ihre Patienten auch in diesen Fällen mit enormem Aufwand bestmöglich zu versorgen.

Dr. Andreas Ziegler, Redakteur der Deutschen Apotheker Zeitung

 Die betroffenen Präparate kommen dabei oft erstaunlich unspektakulär daher, denn betroffen sind keineswegs nur Orphan Drugs oder Hightech-Präparate mit hochkomplexen Herstellungsprozessen. Es geht vielmehr um die Grundversorgung mit massenhaft benötigten Präparaten wie bestimmte Antidiabetika, Antihypertonika, antibiotische Augensalben und insbesondere Impfstoffe.

Mit Ernüchterung muss die Apothekerschaft feststellen, dass die Politik und andere Akteure im Gesundheitswesen das Problem der Lieferdefekte – trotz anderslautender Lippenbekenntnisse – offenbar weitgehend ignorieren. Die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für pharmazeutische Unternehmer, wie sie nun von der Landesapothekerkammer Hessen gefordert wurde, läge auf den ersten Blick nahe. Schließlich, so ist zu vermuten, würde eine konsolidierte, vom BfArM veröffentlichte Liste aller Lieferdefekte das Problem drastisch vor Augen führen und den Handlungsdruck auf die Politik erhöhen.

Doch wie so häufig steckt die Tücke im Detail. Angesichts hoher Regressansprüche, die den Herstellern aufgrund der Rabattverträge bei Lieferausfällen drohen, würden betroffene Firmen alles tun, um nicht auf der offiziellen BfArM-Liste zu landen und ihre Defekt-Meldung bis zur buchstäblich letzten Packung hinauszögern. Doch was nützt es dem einzelnen Patienten, wenn ein Präparat zwar offiziell (noch) lieferbar ist, die Apotheke aber nicht (in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen) an das Arzneimittel herankommt. Aber auch der umgekehrte Fall ist denkbar: So können die Vertriebskanäle bei Großhändlern selbst dann noch ausreichend gefüllt sein, wenn ein Präparat, beim Hersteller bereits nicht mehr zur Verfügung steht. Oder angenommen einzelne Apotheken horten einschlägig in Erscheinung getretene Produkte, um den nächsten Lieferengpass zu überbrücken. Solche Apotheken werden entsprechende Rezepte unter Umständen noch einige Wochen bedienen können, während das gleiche Arzneimittel in anderen Apotheken schon lange nicht mehr zur Verfügung steht.

Es stellt sich daher die grundlegende Frage, wie der Begriff der „Nichtlieferfähigkeit“ überhaupt sinnvoll definiert werden kann: auf Hersteller-, auf Großhandels- oder auf Apothekenebene? Doch das ist nicht das einzige Problem. Wie die leidvolle Erfahrung der Substitutionsausschlussliste zeigt, muss bei jeder Forderung einer offiziellen Liste immer auch mitgedacht werden, welche Wirkung diese in den Händen der Krankenkassen entfalten könnte. Im konkreten Fall würde dadurch möglicherweise die Akzeptanz der Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit (notfalls in Kombination mit einer Bestätigung durch den Großhändler) grundsätzlich infrage gestellt, da alles, was nicht auf der offiziellen Liste steht, seitens der Krankenkassen grundsätzlich als verfügbar angesehen werden könnte. Auf diesem Weg, würde die sicherlich gut gemeinte Defekt-Liste das bestehende, zumindest im Großen und Ganzen praktikable Abrechnungsverfahren bei nicht lieferbaren Arzneimitteln möglicherweise gefährden.

Das legitime Anliegen, der Politik die mitunter dramatischen Folgen der von ihr mitzuverantwortenden, fehlgeleiteten Steuerungsmechanismen in Form einer einfachen Liste vor Augen zu führen, könnte sich dabei allzu schnell als Bumerang erweisen. Dies sollte bedacht werden, wenn der hessische Antrag nun im zuständigen Ausschuss weiterdiskutiert wird. Vielleicht finden sich dort aber auch andere, besser geeignete Ansätze, das an sich begrüßenswerte Ziel zu erreichen. Denn im Kern kann man den Antragstellern nur beipflichten: Lieferprobleme bei Arzneimitteln, die – insbesondere bei nicht substituierbaren – Präparaten, immer häufiger zu therapiegefährdenden Versorgungsengpässen führen, sind nicht nur für Apotheken, sondern für die Gesellschaft als Ganzes völlig inakzeptabel.

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