Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Ramucirumab

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 18. August 2015 (BAnz AT 18.08.2015, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Ramucirumab“ vom 16. Juli 2015 abgedruckt.*

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Aclidiniumbromid/Formoterol

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 24. August 2015 (BAnz AT 24.08.2015, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Aclidiniumbromid/Formoterol“ vom 16. Juli 2015 abgedruckt.*

Zulassung von Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 13. August 2015 (BAnz AT 13.08.2015, B3) ist die „431. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 26. Mai 2015 abgedruckt.*

Nachtrag zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 13. August 2015 (BAnz AT 13.08.2015, B1) ist eine „Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis“ vom 29. Juli 2015 abgedruckt.*

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

Hessen

Änderung der Weiterbildungsordnung

Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 16. Juni 2015, genehmigt vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit am 02. August 1996, veröffentlicht in der PZ-Nr. 38/1996, S. 3527 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 16. Juni 2015, genehmigt vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration am 20. August 2015

1. In § 2 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung (WBO) wird nach „Geriatrische Pharmazie“ angefügt:

„und Infektiologie“,

das „und“ zwischen „Onkologische Pharmazie“ und „Geriatrische Pharmazie“ wird durch ein Komma ersetzt.

2. In der Anlage zur WBO (Anlage) werden nach dem Punkt „11. Geriatrische Pharmazie“ die Worte

„12. Infektiologie

Infektiologie ist der Bereich der Pharmazie, der sich mit der Behandlung und Prävention von Infektionserkrankungen beschäftigt und insbesondere die Pharmakotherapie mit Antiinfek­tiva sowie Strategien zur Sicherung eines rationalen Antiinfektivaeinsatzes umfasst.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ‚Infektiologie‘ ist es, eingehende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in diesem Bereich zu erwerben. Der weiterge­bildete Apotheker

  • berät Ärzte, Pflegepersonal und Patienten zum pharmakotherapeu­tischen Einsatz der Antiinfektiva. Dies umfasst die geeignete Sub­stanzwahl in Abhängigkeit von Substanzeigenschaften, Krankheitsbild sowie Erreger und Infektionsort. Der weitergebildete Apotheker erarbeitet patientenindividuelle Dosierungsschemata, bewertet arzneimittelbezogene Probleme und gibt Hinweise zum Umgang mit diesen,
  • bewertet einrichtungsbezogene Hygienestandards nach Maßgabe der gesetzlichen und normativen Regelungen. Er erkennt mögliche Übertragungswege wichtiger Infektionserreger in der Einrichtung und schlägt Maßnahmen zur Infektionsprävention insbesondere im Rahmen der Applikation von Arznei­mitteln vor. Der weitergebildete Apotheker berät Ärzte, Pflegeper­sonal und Patienten im Umgang mit Desinfektionsmitteln und über den Einsatz von Wirkstoffen zur Dekolonisation,
  • kennt Antibiotic Stewardship-Strategien (ABS-Strategien) zur Sicherung einer rationalen Antibiotika-Anwendung im Krankenhaus und wendet diese an,
  • wendet zielgruppenspezifische Techniken der Kommunikation an. Der weitergebildete Apotheker plant und führt Schulungs- und Informationsmaßnahmen unter Kenntnis der Vor- und Nachteile verschiedener Schulungsformate und unter Auswahl geeigneter Inhalte, Methoden und Medien durch. Er plant und leitet Sitzungen effektiv und ziel­orientiert.

Vorausgesetzte Kenntnisse und Erfahrungen:

Die Weiterbildung ‚Infektiologie‘ ­richtet sich an Apotheker, die in Krankenhäusern und krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken beschäftigt sind. Vor Aufnahme der Weiterbildung wird eine mindestens einjährige Berufstätigkeit (bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung) im Krankenhaus oder in einer krankenhausversorgenden Apotheke empfohlen.

Die Weiterbildung steht auch anderen interessierten Apothekern offen, sofern sie in einer geeigneten Einrichtung tätig sind.

Weiterbildungszeit und Durch­führung:

12 Monate Vollzeittätigkeit in einer zur Weiterbildung für Infektiologie geeigneten Einrichtung sowie der Besuch von mindestens 100 Seminarstunden in den von der Kammer zu­gelassenen Seminaren.

Während der Weiterbildungszeit erstellt der Weiterzubildende eine schriftliche Projektarbeit. Ausgangspunkt der Projektarbeit sind die folgenden praktischen Aufgaben:

  • Optimierung der Antiinfektiva-Dosierung für Patienten auf Grundlage patientenspezifischer Daten,
  • Teilnahme an Stationsvisite oder infektiologischem Konsildienst und Entwicklung von patientenindividuellen Vorschlägen zur antiinfektiven Arzneimitteltherapie,
  • Erfassung und Bearbeitung von ärztlichen und/oder pflegerischen Anfragen zur antiinfektiven Arzneimitteltherapie und die Durchführung einer Antiinfektiva-Verbrauchsanalyse.

Aus den Ergebnissen dieser Aufgaben ist ein Optimierungskonzept zur Sicherung einer rationalen Antiinfektiva-Verordnung für die Einrichtung zu erarbeiten.

Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten findet durch ein Fachgespräch statt.“ eingefügt.

3. Die Änderungen treten am Tag nach Bekanntgabe in Kraft.

Ausgefertigt:

Frankfurt am Main 24.08.2015

Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R.

gez. Ursula Funke – Präsidentin –

Nordrhein-Westfalen

AK Nordrhein: Änderung der Ergänzenden Geschäftsordnung

Im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 22 vom 11. August 2015, wurde folgende Bekanntmachung abgedruckt:

„Änderung der Ergänzenden Geschäftsordnung der Apothekerkammer Nordrhein für die Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein“ vom 17. Juni 2015.

Sie finden den Text im Wortlaut auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=15157&ver=8&val=15157&sg=0&menu=1&vd_back=N.

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