- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 31/2015
- Konflikt möglicherweise ...
DAZ aktuell
Konflikt möglicherweise bald vorbei
Landgericht Aschaffenburg verhandelt im Streit zwischen AEP und der Wettbewerbszentrale
Das Gericht könnte noch direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung ein sogenanntes „Stuhl-Urteil“ fällen. Andernfalls erginge das Urteil einen Monat später schriftlich.
Die Wettbewerbszentrale hatte Anfang Dezember 2014 den Großhändler AEP wegen seiner Konditionen abgemahnt. AEP gewährt auf Rx-Artikel bis zu 70 Euro drei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto, auf Rx-Artikel über 70 Euro zwei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. Die Wettbewerbszentrale sieht darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung.
Sie geht von einer maximalen Verfahrensdauer durch alle Instanzen bis zu einem höchstrichterlichen Urteil von bis zu fünf Jahren aus. Bis dahin kann AEP seine Konditionen weiter gewähren. Ob der Instanzenweg ausgereizt wird, ist allerdings ungewiss. Laut Wettbewerbszentrale kann sich AEP nicht darauf berufen, dass es sich bei den angebotenen Preisnachlässen um Skonti handelt. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter gibt es in der Arzneimittelpreisverordnung keinen Spielraum für eine Skonto-Gewährung über den Höchstzuschlag hinaus. Großhändler könnten nur Rabatte im Umfang des prozentualen Aufschlages von 3,15 Prozent gewähren. Eine höhere Skonto-Gewährung sei wettbewerbswidrig.
Als Reaktion auf die von der Wettbewerbszentrale Anfang Dezember ausgesprochene Abmahnung hatte AEP für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Vorlage von Beweisen angekündigt, die belegen sollen, dass andere Großhändler seit Jahren Rabatte und Skonti „in viel größerer Höhe“ zusagen. „Zeugen und andere Beweismittel“ gebe es genug, um auch „strafrechtlich“ bedenkliche Rabatte in einem möglichen Verfahren zu benennen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.