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Sommer, Sonne, Schuften

Temperaturrichtlinien für den Arbeitsplatz

Längst sind die Zeiten vorbei, als man sich als Schülerin oder Schüler über Hitzefrei freuen konnte. Steigen die Temperaturen rasant nach oben, sind Arbeitgeber gefragt, Schutzvorkehrungen zu ­treffen. Und so manche Tipps ­lassen sich auch in Eigenregie gut umsetzen.
Foto: britta60 – Fotolia.com

In den letzten Tagen zeigte das Thermometer mancherorts die magische Marke von 40 Grad an. Apothekenangestellte in der Offizin, im Back­office oder im Labor zählten die Stunden bis zum etwas kühleren Abend. Auch die Hitze hat ihre Grenzen – im juristischen Sinne.

Alles, was Recht ist

Dazu ein Blick in die Apotheken­betriebsordnung (§ 4 ApBetrO): Für Medikamente muss „eine Lager­haltung unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein“. Höhere Temperaturen für Medikamente und damit indirekt auch für Menschen sind im Handverkauf nicht zu­lässig.

Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 gibt im Unterschied zu diesen verpflichtenden Rahmenbedingungen teilweise nur Empfehlungen. In Arbeitsräumen soll die 26-Grad-Marke nicht überschritten werden. Höhere Werte sind nur zulässig, falls die Außentemperatur mehr als 26 Grad beträgt. Arbeitsgerichte haben hier aber einen Abstand von mindestens sechs Grad zwischen Innen- und Außen­temperatur gefordert. Zudem sind Maßnahmen durchzuführen, etwa eine Nachtauskühlung der Räume oder die Versorgung der Angestellten mit Getränken.

Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Vorgesehen sind neben Klimaanlagen auch Verlegungen oder Kürzungen der Arbeitszeit – für öffentliche Apotheken eine eher unübliche Variante. Werdende oder stillende Mütter und Mitarbeiter mit attestierten gesundheitlichen Problemen durch die Hitze haben einen besonderen Schutzanspruch. Steigt die Temperatur auf über 35 Grad, ist der Bereich nicht mehr ohne zusätzliche Installationen als Dauer­arbeitsplatz geeignet.

Gemeinsam Lösungen entwickeln

Jenseits von Richtlinien und Gesetzen kann der Arbeitgeber aber selbst viele Maßnahmen ergreifen. In diversen Apotheken haben Chefs entschieden, dass Angestellte keine Kittel tragen müssen. Denkbar sind weitere, auf die Arbeitszeit anzurechnende Pausen, etwa zehn Minuten pro Stunde. Trotzdem wird die Leistungsfähigkeit sinken. Bei über 26 Grad darf es keine Abmahnungen wegen Minderleistung geben. Das haben mehrere Arbeitsgerichte entschieden.

Bleibt noch der Rat, regelmäßig zu trinken: idealerweise ungesüßte Tees oder Mineralwasser mit etwa 20 Grad Temperatur. |

Michael van den Heuvel

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