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Finanzen

Versicherung, Vorsorge, Vermögen

Woran Apotheker bei der Absicherung denken sollten

Der Beruf des Apothekers zeichnet sich durch eine Vielzahl von Qualifikationen aus. Im ­direkten Umgang mit Kunden und Patienten ist der sachkundige Zuhörer gefragt, auf der pharmazeutischen Seite der wissenschaftlich und fachlich versierte Experte. Als Apothekeninhaber ist ein betriebswirtschaftlich denkender Unternehmer gefordert, der den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg seiner Hauptapotheke (und ­Filialapotheken) sichern möchte. Bei einem Beruf, der so viele Facetten bietet, steht die Frage im Raum, wie sich die Vielzahl der möglichen Risiken absichern lässt, die sich aus dem Verkehr mit Kunden und Patienten, dem Umgang mit zum Teil toxischen Stoffen oder aufgrund unternehmerischer Unwägbarkeiten ergeben.

Von Dieter Stroekens

Als Apotheker, der die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherstellt, weiß man, welche Wechselwirkungen zwischen zwei Arzneistoffen auftreten können und wie man sie vermeiden kann. Bei der Einschätzung der eigenen – beruflichen wie privaten – Risiken, denen man sich im Laufe seines Berufslebens aussetzt, herrscht hingegen oft weniger Klarheit. Welche Versicherungen und Vorsorgekonzepte in einem Schadensfall, bei Krankheit, Unfall, Existenzgründung oder auch in Bezug auf die Familienplanung und den eigenen Ruhestand greifen, lesen Sie hier.

Besonderheiten des Pharmaziestudiums

Naturwissenschaftliche Studiengänge stellen mit Blick auf die erforderliche Absicherung häufig eine Besonderheit dar. Schließlich ist schon während der Ausbildung die Arbeit in einem Labor und der Umgang mit gefährlichen Stoffen erforderlich. Zur Grundabsicherung jedes Erwachsenen gehört die private Haftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden reguliert, die man bei anderen verursacht. Für die Risiken, die sich aus der spezifischen Tätigkeit im Labor ergeben, reicht diese jedoch nicht aus. Hier sollte eine Laborhaftpflicht den Versicherungsschutz ergänzen. Diese übernimmt u. a. die Kosten für Schäden aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht im Labor, den Verlust von Codekarten oder Laborschlüsseln und ggf. Gutachter-, Gerichts- und Anwaltskosten. Der Nachweis einer solchen Laborhaftpflichtversicherung wird dabei auch von vielen Universitäten verlangt, bevor Studierende das Labor überhaupt betreten dürfen.

Nicht jeder Studierende kann die Kostenfaktoren, die mit der Wahl des pharmazeutischen Studiums entstehen, ohne Fremdhilfe stemmen. Zur Finanzierung von „Miete, Mensa und Mutschler“ bietet sich ein Studienkredit mit monatlichen Auszahlungen an. Im Studentenpaket abgeschlossen sind häufig auch Versicherungsleistungen inbegriffen wie z. B. die Auslandsreisekrankenversicherung. Eine solche Versicherung ist nicht nur für die Krankheitskosten im Urlaub, sondern auch für eine Famulatur oder ein praktisches Jahr im Ausland erforderlich. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte geprüft werden, wie lange der Versicherungsschutz gilt. Die Rückzahlung eines Studienkredits erfolgt üblicherweise nach dem Eintritt in das Berufsleben und kann bis zu 25 Jahre gestreckt werden.

Die eigene Arbeitskraft

Ob in einer fest angestellten oder wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit in einer Apotheke, als Mitarbeiter in einem Pharmaunternehmen, in der Verwaltung oder in einer Krankenhausapotheke – spätestens beim Start in einen pharmazeutischen Beruf sollte die Absicherung der eigenen Arbeitskraft an erster Stelle stehen. Stichwort: Berufsunfähigkeitsversicherung. Jeder fünfte Deutsche scheidet wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Unfälle passieren schnell, und auch vor Krankheit ist niemand gefeit. Im schlimmsten Fall führt beides zur Berufsunfähigkeit. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist dann oftmals in seiner Existenz bedroht. Noch enger wird es, wenn die Betroffenen Praxis- oder Immobilienkredite abzahlen müssen. Zwar ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit in erster Linie durch die berufsständischen Versorgungswerke abgedeckt. Diese zahlen allerdings nur bei einer Berufsunfähigkeit von annähernd 100 Prozent und unter der Voraussetzung, dass der Empfänger seine Praxis oder Apotheke abgibt. Zudem ist ein Verweis auf andere heilberufliche Tätigkeiten (z. B. als medizinischer Gutachter) möglich. Wer sich auch für eine Teilberufsunfähigkeit absichern möchte, sollte zusätzlich privat vorsorgen. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente lässt sich dabei individuell festlegen und kann auch an veränderte Lebensumstände angepasst werden. Der Vorteil für Praxis- und Apothekeninhaber: Sie können – auch wenn der Versicherungsfall eingetreten ist und die private Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird – weiterhin Einkünfte erzielen, indem sie beispielsweise einen Vertreter einstellen, der die Praxis oder Apotheke weiterführt. Darüber hinaus entfällt bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Pflicht, notfalls auf andere Berufe oder Fachrichtungen auszuweichen. Und auch finanziell zahlt sich ein Abschluss aus, da die Beiträge steuerlich absetzbar gestaltet werden können.

Nochmal kurz zum Stichwort Vertreter: Für selbstständige Apotheker hängt der Erfolg des Unternehmens maßgeblich von der persönlichen Arbeitskraft ab. Bei einem Arbeitsausfall, beispielswiese bedingt durch längere Krankheit, entfällt meist auch ein wesentlicher Teil des Umsatzes. Zeitgleich entstehen zusätzliche Kosten durch die Verpflichtung, sich durch einen Apotheker vertreten zu lassen. Eine Apotheker-Vertreterkosten-Versicherung deckt diese Kosten ab und hilft so die wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Die eigene Gesundheit

Ohne gleich von dem extremen Szenario auszugehen, dass ein Unfall zur Berufsunfähigkeit führt, sollten die finanziellen Folgen eines Unfalls sowohl bei der beruflichen Tätigkeit als auch im Privatleben abgesichert werden. Eine Unfallversicherung zahlt je nach Grad der Beeinträchtigung Entschädigungen, die sogenannte Gliedertaxe, und übernimmt weitere Leistungen wie Bergungskosten oder Aufwände für das Reha-Management.

Im Zusammenhang mit Unfällen und Krankheiten steht dann auch die Frage nach der Krankenversicherung. Über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus sollten Versicherungspflichtige über den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung und einer Krankenhaustagegeldversicherung nachdenken. Erstere bietet Mehrleistungen beispielsweise bei Zahnersatz oder Sehhilfen und übernimmt auch Kosten für Naturheilverfahren, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Die Krankenhaustagegeldversicherung sorgt für den Erhalt des gewohnten Lebensstandards bei längerem krankheitsbedingtem Verdienstausfall.

Die Deutschen werden immer älter, aber mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch der Anteil derer, die im Alter auf Pflege angewiesen sind. Die gesetzliche Leistung ist allenfalls eine Grundversorgung, die im konkreten Pflegefall nicht ausreicht. Das heißt beispielswiese: Bei Pflegestufe 3 und einer stationären Pflege im Heim fallen durchschnittlich Kosten in Höhe von 3300 Euro monatlich an. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt hier nur 1612 Euro monatlich. Um die in diesem Fall entstehende Versorgungslücke zu schließen und eine angemessene Pflege zu finanzieren, ist eine private Pflegezusatzversicherung empfehlenswert und auch notwendig. Je nach eingetretener Pflegestufe übernimmt diese zusätzliche Leistungen und schließt solche Versorgungslücken.

Relevante Versicherungen in der Übersicht
Wichtigkeit Versicherung
X X X Privathaftpflicht
X X X Laborhaftpflicht
X X X Auslandsreisekrankenversicherung
X X X Berufsunfähigkeitsversicherung
X X Apotheker-Vertreterkosten-Absicherung
X Krankenzusatzversicherung
X X X Krankentagegeld (selbstständige Apotheker)
X Krankentagegeld (angestellte Apotheker)
X X Unfallversicherung
X X Private Pflegeversicherung
X X X Betriebshaftpflicht
X X X Produkthaftpflicht
X X X Renten-/ Lebensversicherung
XX X X Risikolebensversicherung (Familie mit Kind)Risikolebensversicherung (Alleinstehend ohne Kind)
X X X Gebäudeversicherung
X X X Hausratversicherung
XXX: sehr empfehlenswert, XX: wichtig, X: sinnvoll

Berufliche Risiken absichern

Der Beruf des Apothekers ist nicht nur sehr verantwortungsvoll, sondern birgt auch viele Risiken. Das Heilberufe-Kammergesetz und die Berufsordnung fordern deshalb eine Berufshaftpflichtversicherung für Apotheker. Erleidet ein Patient der Apotheke beispielsweise durch Verwechslung des Arzneimittels einen gesundheitlichen Schaden, hat der Apotheker für diesen einzustehen. Umfassender ist der Versicherungsschutz, wenn die Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht mit der Produkthaftpflicht und Apothekerinhaltsversicherung kombiniert wird. Hier sind dann u. a. höhere Personenschäden, Medikamentenverderb und die Geschäftseinrichtung der Apotheke in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Die eigene Apotheke

Durchschnittliche 38,2 Jahre sind Pharmazeuten alt, wenn sie den Schritt in die eigene Apotheke machen, so eine Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Nicht zuletzt ist der „Sprung in die Selbstständigkeit“ mit einem beträchtlichen Finanzierungsbedarf verbunden und auch die Frage nach der Vorsorge für Familie und das Privatleben darf bei dieser Entscheidung nicht außer Acht gelassen werden. Idealerweise kombiniert ein Finanzierungskonzept für die eigene Apotheke deshalb die beruflichen mit den privaten Zielen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, die eigene Wohnimmobilie – als Baustein der privaten Altersvorsorge – in der Planung zu berücksichtigen. Denn die Zinsen für eine gewerbliche Finanzierung sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar, so dass mit der vorrangigen Entschuldung der privaten Immobilie Steuervorteile entstehen, die genutzt werden können, um gleichzeitig zum privaten Vermögensaufbau beizutragen. Maßgeschneidert lassen sich auf diese Weise beispielsweise Darlehenslaufzeiten frei gestalten, während die niedrige monatliche Nettobelastung die eigene Planungssicherheit erhöht und die Liquidität sicherstellt.

Vorsorge für den Ruhestand und die Angehörigen

Ein solches Praxiskonzept ist auch um weitere Vorsorgebausteine erweiterbar – zum Beispiel um eine flexible Renten- bzw. Lebensversicherung. Vorsorgeprodukte wie diese sollten grundsätzlich zum persönlichen Versicherungsschutz gehören, zumal sie gleichzeitig für die finanzielle Absicherung der Angehörigen stehen. Am Ende der Laufzeit kann der angesparte Beitrag, je nach Vertragsgestaltung, als einmalige Kapitalauszahlung, die sich aus den eingezahlten, verzinsten Beiträgen und den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt oder in Form einer monatlichen Rente abgerufen werden. Im Todesfall geht der angesparte Betrag an die Angehörigen. Familien mit einem Hauptverdiener sollten über eine Risikolebensversicherung nachdenken, insbesondere wenn Schulden abzuzahlen sind. Im Todesfall des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen aus einer ­Risikolebensversicherung einen festgelegten Geldbetrag, die Todesfallsumme. Eine solche Hinterbliebenenversorgung ist hier eine wichtige Zusatzversicherung, da die gesetzliche Absicherung nur eine Grundsicherung darstellt.

Ziel all dieser Maßnahmen sollte es sein, neben der Tilgung der jeweiligen Finanzierungen am Ende der Laufzeit auch einen Grundstock für die eigene Altersvorsorge übrig zu haben. Denn zu einem wohlverdienten Ruhestand gehört nicht nur die finanzielle Absicherung des erarbeiteten Lebensstandards. Auch für den Krankheits- oder Pflegefall gilt es vorzusorgen und ebenso sollte die Frage, ob die eigene Familie nach dem eigenen Ableben ausreichend abgesichert ist, frühzeitig beantwortet werden. In Abhängigkeit zur beruflichen Tätigkeit gibt es betriebliche und private Altersvorsorgekonzepte, die einen sorgenfreien Ruhestand ermöglichen. Wer als angestellter Apotheker oder Pharmazeut eigene Beiträge in die betriebliche Altersversorgung einzahlt, wird vom Staat gefördert, was den Eigenaufwand spürbar reduziert. Eine zusätzliche Privatrente erhöht den Komfort im Alter und unter bestimmten Voraussetzungen können die Beiträge hierzu steuerlich abgesetzt werden.

Sicherheit für die Immobilie

Zur Absicherung der eigenen Immobilie gehört die Gebäudeversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser usw. entstehen. Über die Hausratversicherung kann der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten versichert werden. Der Versicherungsschutz lässt sich durch zusätzliche Vertragselemente, wie z. B. Fahrraddiebstahl, erweitern.

Spielraum für jede Lebenssituation

Apotheker sollten darauf achten, dass ihre Versicherungen und Vorsorgemaßnahmen ihnen genug Spielraum in jeder Lebenssituation lassen – vor allem bei der Gründung oder Erweiterung des eigenen Unternehmens. Am besten werden all diese Fragen und Entscheidungen in einem Beratungs­gespräch geklärt, um die Produkte auf den persönlichen ­Bedarf auszurichten. |

Autor

Dieter Stroekens ist Produktmanager für Versicherungen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank), Richard-Oskar-Mattern-Straße 6 m, 40547 Düsseldorf

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