DAZ aktuell

Regierung soll aktiv werden

Cannabis als Medizin

BERLIN (jz) | Die Länder bitten die Bundesregierung, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, um Schmerz- und Palliativpatienten den Zugang zu Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verschreibungsfähige Betäubungsmittel zu ermöglichen.

Bei einer Plenumssitzung stimmte der Bundesrat vor Kurzem einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zu – und verband diese mit einer entsprechenden Entschließung. Mit der dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegten Verordnung werden neun neue psychoaktive Substanzen (NPS) in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen. Der Sachverständigenausschuss für Be­täubungsmittel hatte diese NPS als gesundheits­gefährdend eingestuft. Mit der Aufnahme in die Anlage II ist der erlaubnispflichtige, legale, weltweite Handel mit diesen Substanzen für industrielle Zwecke sowie zu Forschungszwecken möglich – verschrieben werden können sie aber nicht.

Der Bundesrat stimmte dieser Änderungsverordnung zu. Zugleich verband er sie mit einem Entschließungsantrag, Schmerzpatienten den Zugang zu Cannabis-Zubereitungen zu er­leichtern. Ausdrücklich begrüßen die Länder darin eine entsprechende Ankündigung der Bundesregierung. Ziel müsse sein, Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verkehrs­fähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zur Verfügung zu stellen. |

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